Der Bund achtet zusammen mit anderen Akteuren darauf, eine ausreichende Versorgung mit Arzneimitteln in der Schweiz zu gewährleisten. Die Wirtschaftliche Landesversorgung betreibt seit 2015 eine Meldestelle (siehe Artikel: Frühwarnsystem einrichten). Zudem sind zahlreiche lebenswichtige Arzneimittel lagerpflichtig. Die Pflichtlagerware dient der Überbrückung von Engpässen. Mit der Verlagerung wichtiger Produktionsschritte nach Asien und der Konzentration auf wenige Anbieter sind die Lieferketten aber weltweit anfällig geworden – und so nehmen Engpässe zu (siehe Interview mit Enea Martinelli). Daher hat der Bund im Frühling 2023 bereits kurzfristig wirkende Massnahmen getroffen, um die Situation zu verbessern, etwa mit der Teilabgabe von Medikamenten und einer einfacheren Vergütung bei Importen.
Der Bundesrat will nun die Versorgung mit einem weiteren Paket an Massnahmen zusätzlich stärken. Dies erfolgt gestützt auf einen Bericht, den das BAG und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) unter Einbezug weiterer Bundesstellen erarbeitet haben. Darauf basierend hat der Bundesrat jetzt verschiedene Aufträge erteilt. Der Bundesrat strebt beispielsweise die Umsetzung folgender Massnahmen an:
Der Bundesrat hat dem Departement des Innern (EDI) zudem das Mandat erteilt, eine Expertengruppe Versorgungssicherheit einzusetzen. Die Expertengruppe soll bis Ende 2025 zusätzliche Massnahmen zuhanden des Bundesrats erarbeiten. Dies mit dem Ziel, die Versorgungsicherheit mit Arzneimitteln weiter zu verbessern.
In der COVID-19-Pandemie kam es zu Verzögerungen, weil die Verantwortlichkeiten und Finanzierung sowie Abläufe nicht klar geregelt waren. Das BAG hat daher nach der Pandemie im Auftrag des Bundesrats zusammen mit weiteren Bundesstellen und den Kantonen untersucht, wie sich die Schweiz auf eine nächste Pandemie besser vorbereiten kann.
Der Bundesrat hat gestützt auf diesen Bericht verschiedene Lösungen besprochen. Dazu gehört, für die Bedarfsplanung eine Liste mit jenen medizinischen Gütern zu führen, die die Schweiz in einer Pandemie braucht, sowie die Beschaffung dieser Güter und deren Auslieferung an Spitäler, Ärzt:innen und Apothekerschaft klar zu regeln. Dabei soll, wo sinnvoll, auf die bestehenden Kompetenzen der Bundesverwaltung zurückgegriffen werden. So betreibt das BWL bereits eine Marktmonitoringplattform, die der Bund für den Pandemiefall erweitern kann.
Der Bundesrat hat nun beschlossen, die Gesamtverantwortung für die Konkretisierung und Umsetzung der Vorbereitung zur Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern in einer Pandemie dem BAG zu übertragen. Er hat die involvierten Bundesstellen beauftragt, die entsprechenden Arbeiten zu vertiefen. Damit klärt er Zuständigkeiten in der Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern in einer Pandemie.
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