pénurie de médicaments remise fractionnée OFAE Confédération
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24. März 2023

Versorgungsstörungen

Mit Teilabgabe Engpässe überbrücken

Die «Taskforce Engpass Medikamente» empfiehlt den Apotheken und Arztpraxen, Medikamente vermehrt in Teilmengen zu verschreiben bzw. abzugeben.

Die von der «Taskforce Engpass Medikamente» empfohlene Massnahme gilt für gewisse Arzneimittel, bei denen der Mangel sehr gross ist. Es handelt sich um eine befristete Empfehlung, bis sich die Versorgungssituation stabilisiert hat.

Weiterhin angespannte Situation bei den Medikamenten

In den letzten Monaten hat sich die bereits angespannte Versorgungssituation bei Arzneimitteln weiter verschärft und zunehmend auch den ambulanten Bereich beeinträchtigt. Der Fachbereich Heilmittel der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) stufte die Situation Ende Januar 2023 als problematisch ein und setzte die «Taskforce Engpass Medikamente» ein. In der Taskforce sind Bund, Kantone und Industrie vertreten; sie deckt sowohl die Human- wie auch die Tiermedizin ab.

Im Rahmen dieser Taskforce werden kurzfristige Massnahmen zu einer Entlastung der Situation geprüft. Für die langfristige Stärkung der Versorgung mit Arzneimitteln konkretisieren das BAG und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) zudem die Massnahmen, die dem Bundesrat mit dem Versorgungsbericht 2022 vorgeschlagen worden sind.

Die nun vorliegende Empfehlung zur Teilabgabe von Medikamenten wird mit Blick auf das Patientenwohl auch vom Berufsverband der Ärzteschaft (FMH) und vom Schweizerischen Apothekerverbands (pharmaSuisse) mitgetragen, die ebenfalls Mitglied der Taskforce sind.

Keine Mengenbeschränkung

Die Menge der verschriebenen bzw. abgegebenen Arzneimitteln richtet sich weiterhin nach den therapeutischen Richtlinien. Der Bund macht keine Vorschriften über die für eine Therapie abzugebende Menge. Dieser Entscheid liegt unverändert bei den medizinischen Fachpersonen und richtet sich nach der für einen Therapieerfolg notwendigen Menge.

Nicht alle Arzneimittel geeignet

Flüssigkeiten, Brausetabletten oder auch Tabletten und Kapseln in Mehrdosenbehältnissen kommen für eine Teilabgabe nicht in Frage. Tabletten und Kapseln, die in einem sogenannten «Blister» verpackt sind – also in einer Durchdrückpackung – dürfen nicht aus diesem Blister herausgedrückt werden. Der Blister ist der Patientin oder dem Patienten unversehrt zu übergeben.

Apotheken und Arztpraxen mit Patientenapotheke müssen die in Teilmengen abgegebenen Medikamente gemäss der Originalpackung beschriften, kontrollieren und dokumentieren. Durch die Dokumentation ist auch die Rückverfolgbarkeit der Teilmenge sichergestellt. Den Patient:innen ist mit der Teilmenge die Patienteninformation (Beipackzettel) abzugeben.

Zu beachten ist, dass nicht alle Kantone das System der Selbstdispensation kennen. In diesem Bereich ist das kantonale Recht massgebend. Ärzt:innen, die zur Selbstdispensation berechtigt sind, sind jedoch ebenfalls aufgefordert, Teilmengen abzugeben.

Monatlich aktualisierte Wirkstoff-Liste

Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat die «Wirkstoffliste Teilmengenabgabe» publiziert. Neben dieser neuen Liste, die monatlich aktualisiert wird, werden auf der BWL-Website weiterhin Listen von lebenswichtigen Arzneimitteln sowie Impfstoffen publiziert, welche von Versorgungsstörungen betroffen sind.

Beitragbild: Ananda Bgd, Canva.com

   

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