Der Bundesrat hat entschieden, die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» rasch und deshalb in zwei Etappen umzusetzen. Die erste Etappe enthält eine breite Ausbildungsoffensive von Bund und Kantonen. Zudem sollen Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt abrechnen können. Der Bundesrat hat die Umsetzungsbestimmungen dieser ersten Etappe nun in die Vernehmlassung geschickt. Die Ausbildungsoffensive soll Mitte 2024 starten.
Die Ausbildungsoffensive verpflichtet die Kantone, in drei Bereichen Fördermassnahmen umzusetzen. Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime oder Spitexorganisationen sollen Beiträge erhalten, um ungedeckte Kosten in der praktischen Ausbildung von diplomierten Pflegefachkräfte zu decken.
Unterstützt werden auch innovative Massnahmen der Gesundheitseinrichtungen, die zu mehr praktischen Ausbildungsplätzen führen, etwa der Zusammenschluss von mehreren Gesundheitseinrichtungen zu Ausbildungsverbünden oder der Aufbau von Ausbildungsstationen. Unterstützungsbeiträge erhalten im Weiteren die höheren Fachschulen und Fachhochschulen, damit sie die Zahl der Ausbildungsabschlüsse erhöhen können. Schliesslich sollen angehende Pflegefachpersonen während ihrer Diplomausbildung finanziell unterstützt werden, falls sie ihren Lebensunterhalt sonst nicht sichern könnten. Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der Fördermassahmen müssen von den Kantonen geschaffen werden.
Die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Pflegefachpersonen liegt weiterhin in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund beteiligt sich deshalb bis maximal zur Hälfte an den Beiträgen der Kantone. Die finanzielle Unterstützung des Bundes ist befristet und degressiv ausgestaltet. Insgesamt kann der Bund die kantonalen Aufwendungen für die Ausbildung im Bereich Pflege mit maximal rund 470 Millionen Franken während acht Jahren unterstützen.
Um einerseits den administrativen Aufwand für die Kantone so gering wie möglich zu halten und andererseits ausreichend Zeit für den Vollzug in den Kantonen zu gewährleisten, wurden die Kantone bei der Erarbeitung des Ausführungsrechtes direkt einbezogen. Sie können nun im Rahmen der Vernehmlassung weitere Rückmeldungen geben. Die Ausbildungsoffensive soll Mitte 2024 starten. Ab diesem Zeitpunkt und befristet auf acht Jahre können die Kantone Bundesbeiträge beantragen.
Das Ausbildungsfördergesetzes Pflege ermöglicht im Weiteren, dass Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt zulasten der OKP abrechnen können. Es handelt sich um Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege.
Sollten aufgrund der direkten Abrechnung von Pflegefachpersonen zulasten der OKP das Leistungsvolumen und in der Folge die Krankenversicherungsprämien steigen, können die Tarifpartner einen Kontrollmechanismus aushandeln, um einen ungerechtfertigten Anstieg der Gesundheitskosten zu verhindern.
Die medizinische Grundversorgung kommt aufgrund des demographischen Wandels vermehrt unter Druck. Immer mehr Menschen mit chronischen oder mit mehrfachen Erkrankungen benötigen regelmässig und über längere Zeit medizinische und pflegerische Leistungen. Gleichzeitig nimmt der Fachkräftemangel bei den Hausärztinnen und Hausärzte sowie bei den Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege stetig zu.
Mit einem Förderprogramm im Umfang von acht Millionen Franken sollen deshalb innovative Versorgungsmodelle in der Grundversorgung mit Schwerpunkt auf der Langzeitpflege gestärkt werden. Die Projektförderung soll Mitte 2024 beginnen und dauert vier Jahre.
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