dossier électronique patient financement transitoire
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7. September 2023

Elektronisches Patientendossier

Finanzhilfen von Bund und Kantonen

Damit die Finanzierung des elektronischen Patientendossiers (EPD) bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision des EPD-Gesetzes sichergestellt werden kann, hat der Bundesrat in einer separaten Vorlage eine Übergangsfinanzierung beschlossen.

Um das elektronische Patientendossier (EPD) schrittweise weiterzuentwickeln sowie zu verbessern, hat der Bundesrat Ende Juni 2023 die Vernehmlassung für eine umfassende Revision der gesetzlichen Grundlage des EPD eröffnet. Diese Gesetzesrevision wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Um die Verbreitung des EPD aber schon vorher voranzutreiben, sieht der Bundesrat mit einer separaten Vorlage eine Übergangsfinanzierung für die Stammgemeinschaften, also die EPD-Anbieter, vor.

Der Bund kann pro eröffnetes EPD einen Betrag von maximal 30 Franken sprechen. Diese Finanzhilfen sind an eine Beteiligung in mindestens gleichem Umfang durch die Kantone gebunden.

Übergangsfinanzierung wird voraussichtlich Ende 2024 in Kraft gesetzt

Für die Stammgemeinschaften ist die Zeit bis zur Umsetzung der umfassenden Revision finanziell eine kritische Phase. Der Bundesrat will sie daher mit befristeten Finanzhilfen vom Bund unterstützen und so die Verbreitung des EPD fördern. Der Bund kann pro eröffnetes EPD einen Betrag von maximal 30 Franken sprechen. Diese Finanzhilfen sind an eine Beteiligung in mindestens gleichem Umfang durch die Kantone gebunden.

Für die Finanzhilfen des Bundes sind 30 Millionen Franken vorgesehen, unter Vorbehalt der Finanzsituation des Bundes.

Um für die Stammgemeinschaften einen Anreiz für eine rasche Verbreitung des EPD zu schaffen, richtet sich der Unterstützungsbeitrag durch den Bund nach der Anzahl eröffneter EPD. Die Stammgemeinschaften können diese Finanzhilfen rückwirkend für alle seit ihrer Inbetriebnahme eröffneten EPD beantragen. Für die Finanzhilfen des Bundes ist ein Zahlungsrahmen von 30 Millionen Franken vorgesehenen, unter Vorbehalt der Finanzsituation des Bundes. Die Vorlage geht nun zur Beratung ins Parlament, sodass sie voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten kann.

Foto: Canva.com

   

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