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20. März 2025

Berufsbildung

Commitment der Verbundpartner zur Lehrstellenvergabe

Die Verbundpartner der Berufsbildung, d.h. die Kantone, die Organisationen der Arbeitswelt und der Bund, haben im Jahr 2021 ein Commitment vereinbart, um dem Wettlauf um Lehrlinge sowie verfrühten Abschlüssen von Lehrverträgen entgegenzuwirken.
Competence Priska Wallimann

Autorin

Priska Wallimann

Fachverantwortliche Bildung und Bildungspolitik, H+ Die Spitäler der Schweiz

priska.wallimann@hplus.ch

Ungefähr zwei Drittel der Jugendlichen treten nach der obligatorischen Schule in eine berufliche Grundbildung ein. Dieser beliebte Weg bietet jungen Menschen eine attraktive und solide Grundlage, um sich lebenslang fachlich und persönlich weiterzuentwickeln.

Schulabgänger:innen sind zunehmend unter Druck geraten, möglichst früh einen Lehrvertrag zu unterzeichnen.

Verschiedene Faktoren haben einen Einfluss auf den Lehrstellenmarkt und somit auf die Rekrutierung der Lernenden. Manche Ausbildungsbetriebe haben vermehrt begonnen, ihre Lehrstellen relativ frühzeitig an künftige Lernende zu vergeben. Dies hat unter anderem bei den Schulabgänger:innen den Druck erhöht, möglichst früh einen Lehrvertrag zu unterzeichnen.

Dieser «Wettlauf» und der frühe Abschluss von Lehrverträgen haben Folgen:

  • Häufigere Lehrvertragsauflösungen vor oder zu Beginn einer Lehre, weil die Auseinandersetzung mit der Berufswahl ungenügend war oder die Interessen sich geändert haben.
  • Leistungsabbau in der Volksschule, weil der Lehrvertrag bereits zugesichert und/oder unterschrieben war (fehlende Motivation).
  • Benachteiligung von Schulabgänger:innen, welche die Lehrstellensuche erst später begannen, z.B. weil sie bei der Berufswahl und Lehrstellensuche weniger Unterstützung vom Elternhaus  erhalten haben.

Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, haben die Verbundpartner der Berufsbildung, d.h. die Kantone, die Organisationen der Arbeitswelt und der Bund im Jahr 2021 ein Commitment vereinbart. Dieses enthält folgende Grundsätze:

  1. Ausbildungsbetriebe schreiben offene Lehrstellen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung aus.
  2. Lehrverträge schliessen sie frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn ab.
  3. Lehrverträge genehmigen die Betriebe frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn.

Die gemeinsamen Grundsätze zum Berufswahl- und Rekrutierungsprozess ermöglichen eine sorgfältige, zeitlich gut abgestimmte Berufswahl im Interesse aller Beteiligten. Das Commitment fördert zudem ein gemeinsames Verständnis des Berufswahlprozesses.

Beitragsbild: Canva.com

   

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