
Der Aufsuchende Dienst Forensic Nurses (ADFN) wurde im Frühling 2024 am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich gestartet. Gemäss Information der Zürcher Regierungskommunikation wird der Dienst von der Gesundheitsdirektion, der Direktion der Justiz und des Innern, der Bildungsdirektion und der Sicherheitsdirektion in Zusammenarbeit umgesetzt.
Der Dienst richtet sich an alle Menschen, die sexuelle und häusliche Gewalt erlebt haben – unabhängig von Alter oder Geschlecht. Betroffene können sich direkt über die kostenlose Telefonnummer 0800 09 09 09 melden oder sich an einen Spitalnotfall im Kanton wenden. Die Forensic Nurses rücken bei Bedarf rund um die Uhr aus und stellen eine professionelle Spurensicherung und eine empathische Beratung sicher – auch dann, wenn die Betroffenen keine Strafanzeige erstatten. Die Pilotphase läuft noch bis Ende 2026.
Eine externe Evaluation durch das Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zeigt: Der Dienst bringt einen klaren Mehrwert und trägt entscheidend zur Qualität der Versorgung bei. Neben Einsätzen in Spitälern sind auch telefonische Beratungen ein zentraler Bestandteil des Angebots.
Die Notwendigkeit des ADFN zeigt sich deutlich in der Nachfrage: Von April bis Dezember 2024 wurden statt der erwarteten 150 Fälle insgesamt 279 forensische Untersuchungen und Telefonberatungen verzeichnet. Auch 2025 lag die Nachfrage mit 512 Fällen klar über den Erwartungen. In 13 Prozent der Fälle, das sind 45 von 345 forensisch untersuchten Fällen im Evaluationszeitraum, wurde nachträglich eine Anzeige erstattet. Im Vergleich zu früheren Zeiträumen ist dies ein hoher Wert.
Angesichts dieser Entwicklung hat der Regierungsrat beschlossen: Der Dienst soll langfristig weitergeführt und finanziell gesichert werden. Der ADFN schliesst im Kanton Zürich eine wichtige Versorgungslücke und funktioniert gut in Zusammenarbeit mit Spitälern, Opferberatungsstellen sowie Polizei und Staatsanwaltschaft.
Die Evaluation bestätigte zudem, dass sich die Ausgestaltung des Modells bewährt hat – insbesondere die dezentrale und niederschwellige Organisation. Auch das bestehende Angebot mit physischer Spurensicherung nach vorgängiger telefonischer Beratung hat sich als richtig und notwendig erwiesen. Entsprechend soll dieses unverändert weitergeführt werden.
Zudem soll das Angebot schrittweise weiterentwickelt werden. Geplant ist, bis Anfang 2028 eine zentrale, gut erreichbare ambulante Anlaufstelle für Opfer zu schaffen, die keine Spitalbehandlung benötigen.
Bund und Kantone: Weitere Massnahmen gegen häusliche Gewalt in Arbeit
Ein aktueller Bericht zeigt, dass sich das gemeinsame Engagement von Bund und Kantonen im Rahmen der Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt bewährt hat. Mit verschiedenen Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene konnten wichtige Fortschritte erzielt werden.
Die zentrale Opferhilfenummer 142 ist dabei ein wichtiger Pfeiler. Die Kantone nehmen diese am 1. Mai 2026 in Betrieb. Opfer oder Angehörige sollen über diese neue Kurznummer schnell und unkompliziert einen Zugang zu verschiedenen Unterstützungsleistungen erhalten.
Potenzielles Gewaltrisiko einzelner Personen früh erkennen
Ausserdem haben die Kantone einheitliche Qualitätsstandards für das Bedrohungsmanagement festgelegt, die von allen politischen Akteuren begrüsst werden. Dieses trägt dazu bei, das potenzielle Gewaltrisiko einzelner Personen frühzeitig zu erkennen und ihm mit geeigneten Massnahmen zu begegnen.
Ferner zeigten die kantonalen Pilotprojekte, dass die elektronische Überwachung einen wichtigen Beitrag zu einem besseren Opferschutz leistet. Um Electronic Monitoring künftig noch breiter einsetzen zu können, beabsichtigen die Kantone sich auf nationaler Ebene noch besser zu koordinieren.
Auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich des Opferhilfegesetzes (OHG) tragen zu einem besseren Opferschutz bei. Der Bundesrat will, dass Gewaltopfer möglichst einfach Zugang zu einer Erstversorgung durch medizinisches Fachpersonal haben. Insbesondere soll die rechtsmedizinische Dokumentation dabei kostenlos erfolgen. Diese Dokumentation kann später als Beweismittel dienen. Ausserdem sollen die Kantone das Angebot an Notunterkünften für Opfer und Angehörige verbessern.
Nationales Gewaltschutzgesetz in Diskussion
Das Parlament diskutiert derzeit, ob die Schweiz ein nationales Gewaltschutzgesetz braucht. Dies mit dem Ziel, einheitliche Regeln für Prävention und Opferschutz zu schaffen. Der Ständerat hat entsprechende Vorstösse bereits angenommen. Auch der Bundesrat begrüsst das Anliegen.
Rasche weitere Massnahmen in Planung
Die Zunahme von häuslicher Gewalt und Femiziden erfordert weitere, rasch wirkende Massnahmen. Deshalb wird das EJPD dem Bundesrat voraussichtlich Anfang 2027 eine Gesetzesvorlage mit Massnahmen vorschlagen, um den Schutz vor häuslicher Gewalt im Zivil- und Zivilverfahrensrecht zu verbessern. Zum einen sollen häusliche Gewalt und Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung noch besser berücksichtigt werden, gerade auch in familienrechtlichen Verfahren.
Die Behörden sollen das Risiko für Gewalt innerhalb der Familie sorgfältiger prüfen und bei ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen, insbesondere bei der Zuteilung der Obhut und der elterlichen Sorge über ein Kind. Zum anderen soll der Schutz von Gewaltopfern in Zivilverfahren analog zu Strafverfahren generell verbessert werden, so dass z. B. Konfrontationen mit Tatpersonen möglichst vermieden werden. Zudem plant das EJPD eine Revision des Waffenrechts.
Präventionskampagne
Auch die möglichst frühe Prävention soll ausgebaut werden: Das Parlament hat eine Verstärkung der im November 2025 lancierten Präventionskampagne des EDI «Gleichstellung verhindert Gewalt» beschlossen.
Nationale Strategie
Darüber hinaus haben das EJPD und das EDI gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesellschaft beschlossen, ihre Kräfte zu bündeln und dazu bereits Arbeiten an einer neuen nationalen Strategie zur Bekämpfung von häuslicher, sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt lanciert. Diese wird voraussichtlich im Frühling 2027 verabschiedet.
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