Eine Pflichtlagerfreigabe von Antiinfektiva gilt seit dem 1. November 2019 bereits für parenterale Anwendungsformen, also per Injektion oder Infusion. Mit der nun bevorstehenden Verordnungsänderung können ab 1. März 2023 auch grössere Mengen von oralen Antibiotika (Tabletten und Kapseln) freigegeben werden.
Die Unternehmen haben Probleme, die gesteigerte Nachfrage nach Antibiotika zu decken. Aktuell sind bei der Meldestelle Heilmittel des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) Versorgungsstörungen bei 25 Antibiotika-Produkten gemeldet, 20 davon betreffen orale Formen.
Auch wenn damit eine Verbesserung der Versorgungslage erreicht wird, bleibt der Markt nur knapp versorgt. Im Falle einer langfristigen und globalen Steigerung der Nachfrage kann nicht ausgeschlossen werden, dass Lieferengpässe trotz Pflichtlagerfreigaben zu Versorgungslücken führen.
Der weltweite Mangel an Antibiotika ist einer der Gründe, weshalb die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) seit Anfang Februar 2023 die Versorgungslage bei den Arzneimitteln insgesamt als problematisch einstuft. Eine eigens für kurzfristige Massnahmen eingesetzte «Taskforce Engpass Medikamente» unter Leitung des WL-Delegierten Kurt Rohrbach prüft rasch umsetzbare und sofort wirksame Massnahmen.
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