
Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeut:innen sowie deren Organisationen ihre Leistungen auf ärztliche Anordnung über die OKP abrechnen. Als Grundlage für die Abrechnung mit den Krankenversicherern dient eine Tarifstruktur, die u.a. festlegt, welche Tätigkeit in welchem Umfang abgerechnet werden darf.
Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die drei Psy-Berufsverbände (FSP, ASP und SBAP) zusammen mit H+ und dem Verband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss auf eine definitive Tarifstruktur geeinigt. Diese wurde am 18. Dezember 2025 mit Einführungsdatum 1. Januar 2027 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.
Nach abgeschlossener Prüfung kann der Bundesrat die Tarifstruktur genehmigen und in Kraft setzen. Erstmals wären damit die ambulanten psychologischen psychotherapeutischen Leistungen in einer gesamtschweizerisch gültigen Tarifstruktur für alle Versicherer und Leistungserbringer abgebildet.
Die definitive Tarifhöhe wird separat zwischen den Leistungserbringern und den Einkaufsgemeinschaften der Versicherer (tarifsuisse, HSK und CSS) in den kommenden Monaten verhandelt. Die Tarifpartner setzen sich mit Nachdruck und partnerschaftlich für die rasche Einführung eines nationalen Tarifvertrags ein, um die Versorgung harmonisiert und flächendeckend zu stärken.
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