Frühjahrssession, Bundeshaus
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24. März 2023

Standpunkt von H+

Rückblick auf die Frühjahrssession

Die Kantone können bei der Zulassung im ambulanten Bereich nun Ausnahmen bewilligen, aus Sicht von H+ aber leider nicht bei Spezialärzt:innen. Beim indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative konnten viele, aber leider nicht alle schädlichen Massnahmen abgewendet werden.

In der Frühjahrssession 2023 hat das Parlament aus Sicht von H+ folgende wichtige Entscheide getroffen:

  • Bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten sollen die Kantone nun Ausnahmen bewilligen können, wenn eine Unterversorgung in der ambulanten Grundversorgung festgestellt wird. Das dringliche Bundesgesetz tritt sofort in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027. H+ begrüsst die neue Regelung, da die neuen Zulassungsregelungen auch im spitalambulanten Bereich zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Bedauerlich ist hingegen, dass Spezialärzt:innen von dieser Regelung ausgenommen sind.
  • Beim indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat wichtige Korrekturen vorgenommen. Viele schädliche Massnahmen, allen voran das Globalbudget, konnten abgewendet werden. Leider aber nicht der Art. 46a n-KVG. Dieser würde es der Genehmigungsbehörde erlauben, in die Tarifverträge einzugreifen.
  • Der Ständerat will nach wie vor keinen Bundesbeitrag an die Mehrkosten und Ertragsausfälle von Spitälern und Kliniken während der COVID-19-Pandemie leisten. Er hat eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Zürich abgelehnt. H+ bedauert diesen rechtlich nicht nachvollziehbaren Entscheid. H+ ist wie die GDK der Auffassung, dass die laufende Revision des Epidemiengesetzes eine dauerhafte, rechtsstaatlich einwandfreie Lösung schaffen muss, damit die Verantwortlichkeiten nächstes Mal geklärt sind.
   

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