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9. Januar 2024

Hochspezialisierte Medizin (HSM)

Neue Leistungsaufträge in der Kardiologie und Herzchirurgie

Das Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin (HSM) hat entschieden, welche Spitäler künftig medizinische Eingriffe in der invasiven kongenitalen und pädiatrischen Kardiologie und Herzchirurgie durchführen dürfen.

Im Teilbereich invasive pädiatrische Kardiologie und Herzchirurgie werden die Leistungsaufträge an die vier Spitäler Insel Gruppe AG/Inselspital Universitätsspital Bern (Insel), Universitätsspital Genf (HUG), Universitätsspital Lausanne (CHUV) und Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung (Kispi) erteilt.

Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern: Konzentration der Versorgung

Ebenfalls vier Spitäler erhalten einen Leistungsauftrag im Teilbereich komplexe invasive Kardiologie und Herzchirurgie bei Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern (ACHD): Insel, HUG, CHUV und das Universitätsspital Zürich (USZ). Da sich keine weiteren Spitäler beworben haben, erfolgen in diesem Teilbereich keine Nichtzuteilungen. Trotzdem ergibt sich aus der Leistungszuteilung eine Konzentration der Leistungserbringung, da sich die Fälle aktuell auf 15 Spitalstandorte in der Schweiz verteilen. Ein Grossteil dieser Leistungserbringer hatte sich allerdings nicht für einen HSM-Leistungsauftrag beworben.

Die drei Spitäler Insel, CHUV und Kinderspital Zürich erhalten zudem einen Leistungsauftrag im Teilbereich pädiatrische Herztransplantationen. Weitere Spitäler hatten sich für diesen Teilbereich nicht beworben.

Das HSM-Beschlussorgan hat die Leistungsaufträge gestützt auf die Empfehlung des HSM-Fachorgans und nach einer breiten Anhörung erteilt. Die Zuteilungsentscheide wurden am 9. Januar 2024 im Bundesblatt publiziert. Sie treten am 1. Juli 2024 in Kraft und sind auf sechs Jahre befristet.

Beitragsbild: Canva.com

   

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