
Die neuen Titelzusätze machen das hohe Niveau der höheren Berufsbildung sichtbarer und international verständlicher. Sie zeigen, dass es sich um anspruchsvolle Abschlüsse auf Tertiärstufe handelt, die auf der Berufspraxis aufbauen. An den Inhalten, den Anforderungen und der Qualität der Abschlüsse ändert sich nichts. Die Titelzusätze stärken jedoch deren Wahrnehmung unter anderem auch bei den Arbeitgebern.
Bei einer Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis lautet der Titelzusatz ‹Professional Bachelor›, bei einer höheren Fachprüfung mit eidgenössischem Diplom ‹Professional Master›.
Absolvent:innen einer entsprechenden eidgenössischen Prüfung können künftig zusätzlich zu ihrem geschützten Berufstitel den passenden Titelzusatz führen. Bei einer Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis lautet dieser «Professional Bachelor», bei einer höheren Fachprüfung mit eidgenössischem Diplom «Professional Master». Damit wird das Niveau der Qualifikation beispielsweise in Bewerbungen, auf beruflichen Plattformen oder im internationalen Umfeld schneller verständlich. Entscheidend bleiben jedoch weiterhin Kompetenzen und Berufserfahrung.
Die Titelergänzung gilt nicht für jeden Weiterbildungslehrgang, sondern für eidgenössisch anerkannte Abschlüsse der höheren Berufsbildung. Der «Professional Bachelor» betrifft Berufsprüfungen mit eidgenössischem Fachausweis sowie anerkannte Bildungsgänge an höheren Fachschulen. Der «Professional Master» gilt für höhere Fachprüfungen mit eidgenössischem Diplom. Bei H+ Bildung betrifft dies somit die vorbereitenden Lehrgänge zu entsprechenden eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen. Zertifikate, Diplome oder Kursbestätigungen von H+ Bildung ohne eidgenössischen Abschluss erhalten keinerlei Titelzusatz.
Ein ‹Professional Bachelor› ist kein Hochschul-Bachelor und ein ‹Professional Master› ist kein Hochschul-Master.
Die neuen Titelzusätze machen die höhere Berufsbildung sichtbarer, führen aber nicht zu einer Gleichsetzung mit Hochschulabschlüssen. Ein «Professional Bachelor» ist kein Hochschul-Bachelor und ein «Professional Master» ist kein Hochschul-Master. Beide Bildungswege haben ein eigenständiges Profil. Hochschulstudiengänge sind stärker wissenschaftlich ausgerichtet. Die höhere Berufsbildung baut dagegen auf Berufserfahrung auf und bereitet praxisnah auf anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben vor. Die Frage ist deshalb nicht, welcher Weg besser ist, sondern welcher Weg zu den persönlichen Zielen passt.
Der Titelzusatz ergänzt den bestehenden geschützten Titel und darf nicht allein verwendet werden. Massgebend ist immer der eidgenössische Abschluss.
Ja. Auch Personen, die ihren eidgenössischen Fachausweis oder ihr eidgenössisches Diplom bereits vor dem 1. Oktober 2026 erworben haben, dürfen den entsprechenden Titelzusatz ab diesem Datum verwenden. Es werden jedoch keine neuen Abschlussurkunden ausgestellt. Der Titelzusatz ergänzt den bestehenden geschützten Titel und darf nicht allein verwendet werden. Massgebend ist immer der eidgenössische Abschluss. Eine reine Lehrgangsbestätigung oder ein institutseigenes Zertifikat berechtigt nicht zur Verwendung des Titelzusatzes.
Eine Weiterbildung ist mehr als der Erwerb eines zusätzlichen Titels. Sie bietet die Möglichkeit, die Berufserfahrung zu vertiefen, neue Kompetenzen aufzubauen und die Laufbahn aktiv zu gestalten. Interessierte sollten sich überlegen, wohin sie sich entwickeln möchten: Wollen sie sich spezialisieren oder sich auf eine Führungsfunktion vorbereiten? Die neuen Titelzusätze sind ein Zeichen der Anerkennung. Der grösste Wert einer Weiterbildung liegt jedoch in den Kompetenzen, die im Berufsalltag unmittelbar eingesetzt werden.
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