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1. Januar 2022

Kostensteuerung

Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums in Kraft

Die ersten Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Dies hat der Bundesrat am 3. Dezember 2021 entschieden.

Künftig werden alle Versicherten eine Rechnungskopie erhalten, damit sie die Rechnungskontrolle besser durchführen können. Im ambulanten Bereich wird eine nationale Tariforganisation ins Leben gerufen, um in diesem Rahmen die Tarifverhandlungen zu professionalisieren und besser zu strukturieren. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsbestimmung von zwei Jahren für die Einsetzung der Organisation vorgesehen. Für den stationären Bereich existiert eine solche Organisation bereits.

Weitere Massnahmen geplant

Weitere Kostendämpfungsmassnahmen des ersten Massnahmenpakets treten voraussichtlich auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Es handelt sich dabei um die Förderung von Pauschalen im ambulanten Bereich, die Datenbekanntgabe im ambulanten Tarifwesen und die Einführung von Pilotprojekten zur Eindämmung der Kostenentwicklung. Für diese Massnahmen ist eine Konkretisierung auf Verordnungsstufe notwendig. Dazu wird eine Vernehmlassung durchgeführt.

Beitragsbild: Andreas Fischinger – Unsplash

   

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