Competence Readtime3 min
25. Mai 2022

COVID-19-Pandemie

Mängel bei Krisenorganen des Bundes, GDK bereitet sich auf den Herbst vor

Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK) orten in der ersten Phase der COVID-19-Pandemie Mängel bei den Krisenorganen des Bundes. Die GDK trifft Vorbereitungen für eine mögliche erneute Zuspitzung der Pandemie.

Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK) haben für den Zeitraum Januar bis Juni 2020 die Tätigkeiten der drei wichtigsten Krisenorgane des Bundes zur Pandemiebewältigung – die Taskforce des BAG, den Bundesstab Bevölkerungsschutz (BSTB) und den Krisenstab des Bundesrates Corona (KSBC). Die Kommissionen haben auf der Basis ihres Untersuchungsberichts elf Empfehlungen formuliert sowie eine Motion und ein Postulat verabschiedet (Übersicht ab S. 130 des Berichts).

Gemischte Bilanz zur Krisenorganisation des Bundes

Auf der einen Seite konnte die Schweiz die erste Pandemiewelle grundsätzlich zufriedenstellend bewältigen. Die Mitglieder und Mitarbeitenden der drei untersuchten Organe erfüllten ihre Aufgaben mit grossem Einsatz, was die GPK lobend hervorheben. Die GPK sind sich auch bewusst, dass die Behörden rasch reagieren mussten und dies in Zeiten grosser Unsicherheit. Auf der anderen Seite hält der Bericht aber auch fest, dass die Bundesbehörden von dieser Pandemie in vielerlei Hinsicht unvorbereitet getroffen wurden und dass die Krisenorganisation in einigen Punkten stark von den vorgesehenen Strukturen und Vorgaben abwich.

Tragweite der Krise zu spät erkannt

Der Bundesrat erkannte nach Ansicht der GPK nicht früh genug, dass es sich bei der COVID-19-Pandemie um eine Krise globalen Ausmasses handelt, und unterschätzte deren mögliche Dauer. Er versäumte es, zu Beginn der Krise grundsätzliche Überlegungen über die Krisenorganisation des Bundes anzustellen. Als Folge davon wurden die drei Hauptorgane zeitlich versetzt und nicht koordiniert aktiviert, und die jeweiligen Zuständigkeiten waren nicht hinreichend klar definiert.

Bereichsübergreifender Ansatz kam zu kurz

Der Grossteil des Krisenmanagements erfolgte in der ersten Pandemiewelle in den üblichen Verwaltungsstrukturen mit vorherrschendem Einfluss des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), wohingegen den bereichsübergreifenden Organen (BSTB und KSBC) nur eine subsidiäre Rolle zukam. Die GPK halten es für notwendig, dass der Bundesrat Überlegungen darüber anstellt, wie künftig beim Krisenmanagement ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Departementalprinzip und dem bereichsübergreifenden Ansatz gefunden werden kann.

Die GPK verweisen in ihrem Bericht ferner auf weitere Versäumnisse so z. B. in Sachen Krisenübungen und Einbezug der Kantone und analysieren die einzelnen Tätigkeiten der drei wichtigsten Krisenorgane des Bundes.

GDK-Jahrestagung in Genf

Die GDK hat an ihrer Jahrestagung in Genf einen Prozess definiert, wie bei einer allenfalls erneuten Zuspitzung der epidemiologischen Lage GDK-Empfehlungen für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung verabschiedet werden sollen: Die Empfehlungen werden vom GDK-Vorstand vorgeschlagen und – bei mehrheitlicher Zustimmung der GDK-Mitglieder – auch von diesem verabschiedet.

Aus der Sicht der GDK sollten Bund und Kantone die in früheren Pandemie-Wellen praktizierte Arbeitsteilung bei einer allfälligen erneuten Zunahme der Virusaktivität nicht über den Haufen werfen. Vielmehr sollte im Sinne einer wirksamen Pandemiebekämpfung auf eingespielte Abläufe und Zuständigkeiten gesetzt werden. Die grosse Mehrheit der Kantone sprach sich in einer Konsultation denn auch dagegen aus, dass künftig eine Massnahme wie z. B. die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr auf kantonaler Ebene angeordnet werden soll, wie dies der Bundesrat in seinem Grundlagenpapier vorsieht. Für den Bundesrat kommen eine Rückkehr in die besondere Lage und erneute nationale Massnahmen nur noch bei einer «besonders heftigen Pandemiewelle» in Frage.

   

Bleiben Sie informiert über aktuelle Themen mit unserem monatlichen Newsletter