Der Bereich der komplexen gynäkologischen Tumore wird erstmals in der gesamtschweizerischen, von allen Kantonen gemeinsam getragenen Planung der hochspezialisierten Medizin verbindlich geregelt. Im Mai 2021 beschloss das HSM-Beschlussorgan, den Bereich zur HSM zuzuordnen.
Daraufhin konnten sich die Spitäler um einen Leistungsauftrag bewerben. Für den Teilbereich «Ovarial-/Tuben-/Peritonealkarzinome» gingen 32 Bewerbungen ein, für den Teilbereich «Karzinome der Vulva und Vagina und Zervixkarzinome» waren es 27 Bewerbungen.
Am 23. Januar 2025 hat das HSM-Beschlussorgan 25 Leistungsaufträge an 16 Spitäler für die beiden Teilbereiche erteilt. Dies gestützt auf die Empfehlung des Fachorgans für hochspezialisierte Medizin und nach einer breiten Anhörung. Die Zuteilungsentscheide treten am 1. Januar 2026 in Kraft und sind auf sechs Jahre befristet.
Folgende Spitäler erhalten mindestens einen Leistungsauftrag
Kantonsspital Aarau AG (KSA); Kantonsspital Baden AG (KSB); Insel Gruppe AG, Inselspital Universitätsspital Bern (Insel); Lindenhofgruppe AG, Lindenhofspital Bern; St. Claraspital AG Basel; Universitätsspital Basel; Les Hôpitaux universitaires de Genève (HUG); LUKS Spitalbetriebe AG, Luzern (LUKS); Kantonsspital St.Gallen (KSSG); Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV); Kantonsspital Winterthur (KSW); Stadtspital Triemli Zürich; Universitätsspital Zürich (USZ); Ente Ospedaliero Cantonale, Ospedale Regionale di Lugano (EOC); Hôpital du Valais, Hôpital de Sion; Hirslanden AG, Klinik Hirslanden Zürich.
Die Leistungsaufträge wurden pro Teilbereich wie folgt erteilt:
Die Leistungszuteilungen im Teilbereich «Trophoblasttumoren (GTD)» erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt (weitere Infos siehe auf der GDK-Website).
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