Die Krebsregistrierung trägt dazu bei, die Gesundheitsversorgung in der Schweiz zu verbessern. Verlässliche Statistiken sind wichtig, um Krebserkrankungen besser zu verstehen und zu bekämpfen.
Derzeit gibt es 13 kantonale bzw. regionale Krebsregister sowie das Kinderkrebsregister, welche die Krebsfälle der Schweiz registrieren. Die Daten von Spitälern, Praxen und Labors liegen den kantonalen bzw. regionalen Krebsregistern und dem Kinderkrebsregister nicht standardisiert vor, sondern beispielsweise als PDF- oder Excel-Dokument. Die Krebsregister der Kantone digitalisieren diese Daten grösstenteils manuell nach landesweit einheitlichen Vorgaben. Für nationale Auswertungen werden die dezentral registrierten Daten einmal jährlich an die Nationale Krebsregistrierungsstelle (NKRS) weitergeleitet.
Zur Unterstützung der Krebsregistrierung haben BAG und – in dessen Auftrag – das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) nach Inkraftsetzung des neuen Krebsregistrierungsgesetzes (KRG) zur landesweiten Erfassung die «IT-Architektur KRG» entwickelt. Zu dieser IT-Lösung gehört u. a. die Krebsregistrierungssoftware (RSW).
Eine nahtlose, medienbruchfreie Erfassung im Sinne einer vollständig digitalisierten Lösung, die auch Geschäftsprozesse abdeckt, ist heute aufgrund der beschriebenen Erfassungsarten nicht möglich. Die heutige Krebsregistrierung ist entsprechend aufwendig und komplex. Software-Lösungen müssen heute aber dem Once Only-Prinzip entsprechen. Damit sichergestellt werden kann, dass alle Daten nur einmal erfasst werden müssen – und nahtlos in weitere Systeme fliessen.
Hinzu kommt, dass die RSW nur durch das Kinderkrebsregister genutzt wird. Die bestehende Gesamtlösung vor diesem Hintergrund weiter zu optimieren, lässt sich wirtschaftlich nicht mehr rechtfertigen. Aus diesen Gründen hat der Bund entschieden, die Weiterentwicklung der «IT-Architektur KRG» einzustellen.
Um die Registrierung der Kinderkrebsfälle weiterhin zu gewährleisten, werden die Daten auf die Software NICERStat migriert, die von den kantonalen Krebsregistern verwendet wird. So ist sichergestellt, dass weiterhin alle Krebsfälle erfasst werden.
Das BAG möchte nun zusammen mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) abklären, ob gemeinsam ein neues Projekt weiterverfolgt werden kann.
Position von H+
H+ fordert, dass bei der neuen Registrierungssoftware die Digisanté-Prinzipien umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um das Once-Only Prinzip, die Gewährleistung der Interoperabilität der Daten und das Benutzen von Datenstandards.
Ziel soll es sein, die Meldepflichtigen zu entlasten, sodass sich der Aufwand der Meldung im besten Fall stark reduziert. Der Wunsch von H+ ist ein automatischer Datentransfer vom Spital bzw. dem Patienteninformationssystem zum Register. Zudem hofft H+, dass die Finanzierung klar geregelt sein wird, und keine hohen Kosten für die Spitäler anfallen werden (Anbindung, Schnittstellen, Betrieb, usw.), zusätzlich zum aktuell hohen personellen Aufwand, der nicht vergütet wird. Ferner soll eine hohe Datenqualität erreicht werden.
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