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22. Mai 2025

2. Etappe Pflegeinitiative

ARTISET, CURAVIVA, ASPS, H+, senesuisse und Spitex Schweiz

Keine Massnahmen beschliessen, ohne die Finanzierung klar zu regeln

Die Bemühungen des Bundes, die Arbeitsbedingungen in der Pflege im Rahmen der 2. Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative zu verbessern, sind zu begrüssen. Aus Sicht der Verbände der Leistungserbringer ist das vorliegende Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) jedoch in dieser Form keine taugliche Lösung für dieses Anliegen. Sie fordern, dass die Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen, welche Mehrkosten von ein bis zwei Milliarden pro Jahr bedeuten, zwingend sichergestellt wird.

Anlässlich der Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative fordern ARTISET, CURAVIVA, ASPS, H+, senesuisse und Spitex Schweiz mit Nachdruck, dass die Finanzierung der vorgesehenen Massnahmen verbindlich sichergestellt wird. Die damit verbundenen Mehrkosten belaufen sich auf jährlich ein bis zwei Milliarden Franken.

Die Leistungserbringer fordern eine Stärkung der Sozialpartnerschaft durch kostendeckende Tarife und Beiträge.

Aus Sicht der Verbände der Leistungserbringer ist auf neue Regulierungen zu verzichten, die zu einer übermässigen Reduktion der Arbeitskapazität führen, den Handlungsspielraum für individuell optimal passende Lösungen weiter einengen oder gar an den Bedürfnissen der Arbeitnehmenden vorbeizielen. Stattdessen sollte die gut funktionierende Sozialpartnerschaft durch kostendeckende Tarife und Beiträge weiter gestärkt werden.

In der Vernehmlassung geäusserte Kritikpunkte nicht berücksichtigt

Die Verbände der Leistungserbringer äusserten bereits im Rahmen der Vernehmlassung grosse Besorgnis über den Gesetzesentwurf des Bundesrates. Dieser bedeutet einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, wie auch der Bundesrat einräumt, und in die Grundlagen des bestehenden Arbeitsgesetzes. Er klammert die Finanzierung der Massnahmen komplett aus und schränkt den betrieblichen Spielraum weiter ein. Umso bedauerlicher ist es aus Sicht der Leistungserbringer, dass der Bundesrat diese Kritikpunkte im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht aufgegriffen hat.

Damit die Leistungserbringer ihr bestehendes Engagement für attraktive Arbeitsbedingungen weiter verstärken können, muss das neue Bundesgesetz die entsprechenden Grundlagen schaffen.

Das Vorgehen gefährdet zudem die Versorgungssicherheit, weil die regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen den Leistungserbringern schon heute enge Grenzen setzen. Damit die Spitex-Organisationen, die Pflegeinstitutionen sowie die Spitäler und Kliniken ihr bestehendes Engagement für attraktive Arbeitsbedingungen weiter verstärken können, muss das neue Bundesgesetz die entsprechenden Grundlagen schaffen. Dazu gehört zwingend, dass es die Mehrkosten in der Finanzierung berücksichtigt, eine Schwächung der Versorgung verhindert und einen Spielraum für die betrieblichen Gegebenheiten und die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmenden lässt.

Mehrkosten in Milliardenhöhe – ohne Finanzierungslösung

Die im BAGP vorgesehenen Massnahmen führen für die Arbeitgeber künftig zu Mehrkosten in der Höhe von hunderten Millionen Franken pro Jahr allein für die Kompensation von kurzfristigen, ungeplanten Einsätzen der Pflegepersonen. Hinzu kommen Mehrkosten bis zu 1,4 Milliarden Franken pro Jahr für die Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Dies in einem Umfeld, in dem die finanzielle Lage der Spitäler, Pflegeinstitutionen und Spitex-Organisationen ohnehin bereits äusserst angespannt ist.

Ohne eine klare Finanzierungsregelung werden die im Gesetz formulierten Ziele ins Leere laufen – mit negativen Folgen für Arbeitnehmende, Arbeitgebende und die Versorgungsqualität.

Die Annahme des Bundes, dass die Leistungserbringer die Mehrkosten durch eine Umverteilung der Kosten im Betrieb auffangen können, ist angesichts der Unterdeckung bei den Tarifen und der Restfinanzierung komplett realitätsfremd. Die Personalkosten der Pflege stellen sowohl bei der Spitex als auch in den Spitälern und Pflegeheimen den weitaus grössten Kostenblock dar. Ohne eine klare Finanzierungsregelung werden die im Gesetz formulierten Ziele ins Leere laufen – mit negativen Folgen für Arbeitnehmende, Arbeitgebende und die Versorgungsqualität.

Keine Massnahmen, die den betrieblichen Spielraum einschränken und die Versorgungssicherheit
schwächen

Damit die Leistungserbringer attraktive Arbeitsplätze bieten und auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden eingehen können, benötigen sie unternehmerischen Spielraum. Auf Massnahmen, die diesen Spielraum einschränken und die zumeist gut funktionierende Sozialpartnerschaft untergraben, ist zu verzichten. So beschränkt die Reduktion der Arbeitszeit nicht nur die Möglichkeit der Arbeitgeber, auf Wünsche der Mitarbeitenden einzugehen und zeitgemässe Arbeitsmodelle anzubieten (z.B. 6-Tage-Einsätze für Grenzgänger:innen), sie erhöht auch den Druck auf das Personal und gefährdet somit die Versorgungssicherheit.

Kurzfristig bis mittelfristig führen verschiedene der vorgeschlagenen Massnahmen zu einer drastischen Reduktion der Arbeitskapazität und somit zu einer Mehrbelastung des bestehenden Pflegepersonals.

Denn die Reduktion der Höchstarbeitszeit bedeutet in der Realität nichts anderes, als dass zusätzliches Pflegepersonal eingestellt werden muss. In der aktuellen Arbeitsmarktsituation ist dies schlicht nicht möglich. Auch wenn das Ziel des Gesetzes ist, die Verweildauer im Beruf zu erhöhen: kurzfristig bis mittelfristig führen verschiedene der vorgeschlagenen Massnahmen zu einer drastischen Reduktion der Arbeitskapazität und somit zu einer Mehrbelastung des bestehenden Pflegepersonals.

Statt solchen untauglichen Massnahmen sollte die etablierte Sozialpartnerschaft gestärkt werden, indem die Leistungserbringer kostendeckende Tarife und Beiträge erhalten und damit attraktive Arbeitsbedingungen anbieten können.

Die Einführung von Regelungen für eine spezifische Berufsgruppe, die über das bestehende Arbeitsgesetz hinausgehen, führt zudem zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Mitarbeitenden in den Institutionen, etwa Physiotherapeut:innen, medizinisch-technischem Fachpersonal oder Reinigungs- und Betreuungspersonal. Die Pflege- und Sozialinstitutionen, wie auch die Spitäler und Spitex-Organisationen werden gezwungen sein, die Arbeitsbedingungen auch auf die anderen Berufsgruppen auszuweiten. Dies wiederum wird weitere Mehrkosten zur Folge haben, die von den verschiedenen Finanzierern getragen werden müssen.

Bund und Kantone in der Pflicht

Mit der Annahme der Pflegeinitiative wurde Art. 117 b in die Bundesverfassung aufgenommen. Dieser nimmt den Bund und die Kantone gleichermassen in die Pflicht, wenn es um die Sicherstellung einer ausreichenden und für alle zugängliche Pflege von hoher Qualität geht.

Die Arbeitgeberverbände erwarten deshalb, dass sich Bund und Kantone bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzes auf eine solide und faire Finanzierungslösung einigen und auf kontraproduktive Regulierungen verzichten. Nur so können die Massnahmen Wirkung entfalten und gleichzeitig auf die vielfältigen Realitäten in der Pflegepraxis Rücksicht nehmen.

Beitragsbild: Canva

   

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