Wir unterstützen keine serbelnden Spitäler. So ist es auch im Rahmenkredit klar definiert. Die bestehenden Spitäler müssen versorgungsrelevant sein. Der Kanton Bern hat wohl als einziger Kanton 2023 zwei Spitäler geschlossen.
Aktuell sind zwei Spitäler daran, sich neu zu orientieren. Das Spital Langnau hat den gesamten Operationsbetrieb im Herbst 2024 geschlossen und auch andere Spitäler denken darüber nach, wie man besser zusammenarbeiten und dadurch zum Beispiel Vorhalteleistungen optimieren könnte.
Ambulantisierung und Hospital-at-Home haben grosses Entlastungspotenzial.
Es geht in erster Linie darum, die Versorgung auf die Bedürfnisse der Bevölkerung auszurichten. Für schwere Fälle reicht die aktuelle Kapazität der Spitäler aus. Aber an geriatrischen Fällen mit schweren Entzündungen sind die grossen Häuser aus nachvollziehbaren Gründen wenig interessiert. Für solche Fälle braucht es in erster Linie gute Pflege und wir müssen uns fragen, ob hier ein neues, spezifisches Spitalangebot zu schaffen ist.
Je nach Region und Spital fehlt es an Personal, um die stationären Spitalbetten zu betreiben. Grosses Entlastungspotenzial sehe ich in der Ambulantisierung und in Hospital-at-Home-Modellen, letztere insbesondere im geriatrischen Bereich. Beide Ansätze werden aber finanzielle Auswirkungen auf jene Spitäler haben, die auf diese Veränderungen nicht vorbereitet sind.
Jetzt ist der Moment, um die Leistungsverteilung gut zu planen.
Wenn ein Spital mit aktuell 100 000 stationären Operationen künftig 30 000 Eingriffe ambulant durchführt, muss es die betroffenen stationären Betten anders nutzen oder schliessen. Hinzu kommt, dass die Zahl der geriatrischen und psychiatrischen Fälle künftig zunehmen wird und diese Kapazitäten entsprechend ausgebaut werden müssen. Gleichzeitig ist es für Spitäler eine grosse Herausforderung, sich neu zu erfinden, in einer für sie schwierigen Zeit, die durch Teuerung und Nachwehen der Pandemie etc. geprägt ist.
Jetzt ist der Moment, um die Leistungsverteilung gut zu planen. Es stellt sich dabei die Frage, ob die Bevölkerung überall die Möglichkeit für ambulante Eingriffe haben muss, bei denen es sich mehrheitlich um elektive Eingriffe handelt. Eine ambulantes OP-Zentrum ist ferner nur ab einem bestimmten Leistungsvolumen erfolgreich zu betreiben. Daher wird aus meiner Sicht nur eine begrenzte Anzahl solcher OP-Zentren notwendig sein.
Die Grundversorgung muss weiterhin gewährleistet sein, aber gewisse Bereiche sollten stärker zentralisiert werden. So haben wir im Kanton Bern die Spitalregionen von sechs auf vier Regionen reduziert, mit dem Ziel, bei den Leistungsaufträgen unnötige Doppelspurigkeiten abzubauen.
Zuerst müssen sich die Leistungserbringer miteinander absprechen, wer künftig welche Leistungen anbietet.
Die zentralen Akteure mit dem grössten Einfluss sind die Leistungserbringer. Sie müssen sich zuerst absprechen, wer in Zukunft welche Leistungen anbietet, später auch zusammen mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Spitex, Pflegeheimen etc. Die Politik muss die Rahmenbedingungen setzen, beispielsweise mit der Definition von Versorgungsregionen und sie muss die Leistungserbringer bei ihrer Reorganisation unterstützen.
Dabei gilt es stets zu berücksichtigen, dass die Streichung eines Spitalangebots die Leistungserbringer einer gesamten Region betrifft. Es ist ferner Aufgabe der Politik, alle relevanten Akteure an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam zu definieren, wer künftig welche Leistungen erbringen soll. Ein Bottom-Up-Ansatz ist daher aus meiner Sicht der richtige Weg, um gute Lösungen zu erreichen.
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