Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Ohne Widerspruch dürfen nach dem Tod Organe und Gewebe für Transplantationszwecke entnommen werden. Bei der Klärung der Frage müssen auch die Angehörigen einbezogen werden. Das Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 mit 60,2 Prozent der Stimmen Ja gesagt zum entsprechenden Vorschlag von Bundesrat und Parlament bei einer Stimmbeteiligung von 40,3 Prozent.
Die neue Regelung kann frühestens 2024 eingeführt werden. Dies, weil laut BAG zuerst Details zur Umsetzung im Verordnungsrecht geregelt werden müssen und weil ein Register aufgebaut und eine breite Kampagne zur Information der Bevölkerung ausgearbeitet werden muss.
Der genaue Zeitpunkt der Umstellung ist noch nicht bekannt. Bis es soweit ist, gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungslösung, bei der eine Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod nur möglich ist, wenn eine Zustimmung vorliegt.
Beitragsbild: Swisstransplant