
H+ hat die Genehmigung des neuen ambulanten Gesamt-Tarifsystems vom 30. April 2025 wohlwollend zur Kenntnis genommen, auch wenn die Spitäler und Kliniken bis zur Einführung am 1. Januar 2026 noch zahlreiche und kostspielige Umsetzungsaufgaben zu erledigen haben. Der Entscheid gibt den Spitälern und Kliniken sowie den an der Umsetzung beteiligten Partnern die dringend benötigte Rechtssicherheit.
Mit der Umsetzung gibt es für die Spital- und Klinikbrache aber weiterhin offene Fragen und Anliegen. Die vom Bundesrat per 2026 festgelegte Obergrenze für das jährliche Kostenwachstum von maximal vier Prozent ist für die Spitäler nicht akzeptabel. Sie steht im Widerspruch zum politischen Ziel der Ambulantisierung – insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der einheitlichen Finanzierung (EFAS) und der gleichzeitig bestehenden Unterdeckung von 25 Prozent im spitalambulanten Bereich.
Besonders störend ist aus Sicht von H+, dass die Obergrenze die Gründe für das Kostenwachstum gänzlich ausblendet. So soll die Obergrenze selbst dann greifen, wenn das Wachstum auf die politisch geforderte und sachlich sinnvolle Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich zurückzuführen ist (AVOS). Mit der Deckelung des Wachstums auf vier Prozent bremst der Bundesrat eine rasche Ambulantisierung aus, womit auch das damit verbundene Sparpotenzial nicht genutzt werden kann.
Solange zudem die ambulanten Tarife nicht annährend kostendeckend sind, bestehen für die Spitäler keinerlei wirtschaftliche Anreize, diese Verlagerung voranzutreiben; im Gegenteil, die Ambulantisierung würde ihre Defizite sogar noch erhöhen. H+ kann die vom Bundesrat angeordnete Obergrenze daher nicht mittragen. Mit dieser setzt er ein kontraproduktives Signal, das der angestrebten Entwicklung zu günstigeren ambulanten Behandlungen im Gesundheitswesen zuwiderläuft.
Die Obergrenze des Kostenwachstums entspricht einem befristeten Globalbudget – einer für das Gesundheitssystem schädlichen Massnahme, um die Menge und die Kosten durch den Bundesrat zu steuern. Mit der Ablehnung der Kostenbremse-Initiative vom 9. Juni 2024 sprach sich die Stimmbevölkerung klar gegen solche Vorgaben aus.
Es stellt sich aus Sicht von H+ die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage der Bundesrat diese Massnahme abstützt. Letztlich greift er damit auch wesentlich in die Tarifpartnerschaft zwischen den Spitälern und Einkaufsgemeinschaften sowie in den Zuständigkeitsbereich der Kantone ein. H+ bittet den Bundesrat eindringlich, diese kontraproduktive Regelung aufzuheben.
Die H+ Präsidentin Regine Sauter hat zu dieser wichtigen Frage in der Sommersession 2025 im Nationalrat die Interpellation «Neues ambulantes Gesamt-Tarifsystem: Globalbudget durch die Hintertüre?» eingereicht.
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