In Deutschland wurden nach Einführung des DRG-Systems zahlreiche öffentliche Spitäler privatisiert. Allerdings wurde diese Privatisierung nicht durch die Einführung des DRG-Systems getrieben. Die öffentliche Hand war schlicht nicht mehr bereit, die nötigen finanziellen Mittel zum Erhalt der Spitalinfrastruktur bereitzustellen. Diese Haltung gewinnt nun auch in der Schweiz immer mehr an Zustimmung.
Bund und Kantone sind vermehrt nicht mehr bereit, die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die hohe Qualität der Versorgung aufrechtzuerhalten. Das Resultat: Investitionen in die Digitalisierung und Ambulantisierung, die mit einer zukünftigen Kosteneinsparung einhergehen, bleiben aus. Zwar haben die privaten Spitalbetreiber das Know-how und die Betriebsmodelle, medizinische Leistungen kostengünstiger bei mindestens vergleichbarer Qualität anzubieten. Dieser Managementvorsprung wird jedoch nicht ausreichen, die politisch gewollte Unterfinanzierung im Schweizer Gesundheitswesen zu kompensieren.
Wer will, dass das Know-how erfolgreicher Leistungserbringer vermehrt in öffentlichen Spitälern genutzt werden kann, sei es über Kooperationen, Betriebsübernahmen oder Beteiligungen, muss die finanziellen Anreize und die politischen Rahmenbedingungen unter anderem wie folgt verändern:
Ob öffentliche Spitäler künftig privat geführt werden, wird sich also nicht bloss aufgrund der Finanzierungslage, sondern anhand von sinnvollen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und gezielten finanziellen Anreizen entscheiden.
Dazu gehören die Ausschreibungspflicht von Leistungsaufträgen inklusive gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach öffentlichem Vergaberecht sowie die Belohnung von medizinischer Outcome-Qualität, der Patient:innen- und Mitarbeitendenzufriedenheit sowie der Effizienz. Schliesslich müssen tarifliche Anreize für eine qualitativ hochstehende Ambulantisierung in der Schweiz geschaffen werden.
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