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17. Juli 2025

Ambulante Tarifstrukturen

Die Tarifpartner schlagen Ergänzungen für TARDOC und ambulante Pauschalen vor

Die erste ordentliche Tarifstrukturrevision für die neuen ambulanten Tarifstrukturen ist bereits in Arbeit und wird in den ersten Monaten 2026 zur Einführung per 2027 eingereicht. Einige der Ergänzungen und Verbesserungen können jedoch nicht aufgeschoben werden und sind daher am 15. Juli 2025 dem Bundesrat zur Genehmigung für die Startversion der neuen ambulanten Tarifstrukturen per 1. Januar 2026 eingereicht worden.

Der Verwaltungsrat der OAAT AG hat am 8. Juli 2025 in enger und konstruktiver Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern die nachfolgenden Nachbesserungen definiert. Die Vorgaben betreffend zeitliche Machbarkeit, sowie sachgerechter, datenbasierter und kostenneutraler Umsetzung sind gegeben.

  • Spitalnotfall und nicht-ärztliche Leistungen (TARDOC)
  • Kombinationstherapie in der Tumorbehandlung (Ambulante Pauschalen)
  • Differenzierte Tarifierung der Wundversorgung (TARDOC und Ambulante Pauschalen)
  • Korrektur von formalen Fehlern in beiden Tarifstrukturen

Weiter hat der Verwaltungsrat befristete Übergangsmassnahmen im Bereich der Pauschalen für Pathologie-Leistungen beschlossen.

Die Tarifpartner (FMH, H+ und prio.swiss) hatten zusammen mit der Medizinaltarif-Kommission UVG bereits Ende April 2025 angekündigt, gemeinsam mit der OAAT AG mögliche Anpassungen an den Tarifen zu prüfen. Diese übergreifende Qualitätssicherung hat zu den oben genannten Erkenntnissen für rasche Nachbesserungen geführt. Die gemeinsamen Prüfungsarbeiten werden fortgesetzt.

Der Genehmigungsantrag mit den Verbesserungen am Gesamt-Tarifsystem, bestehend aus den Ambulanten Pauschalen Version 1.1c und dem TARDOC 1.4c, wurde durch die OAAT AG zusammen mit den Tarifpartnern vorbereitet und dem Bundesrat am 15. Juli 2025 zugestellt. Die neuen Tarife sollen am 1. Januar 2026 eingeführt werden.

Beitragsbild: Canva

   

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