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7. März 2022

Mangel an Schmerzmitteln

Schweiz greift auf ihre Reserven zurück

Angesichts eines akuten Mangels gibt der Bund die Pflichtlager für orale Opioide frei.

In der Schweiz sind zu wenig orale Opioide verfügbar, insbesondere Morphinpräparate. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat entschieden, wegen der sich abzeichnenden schweren Mangellage bei diesen Schmerzmitteln das Pflichtlager von Opioiden freizugeben. Die entsprechende Verordnung tritt am 15. März 2022 in Kraft.

Chronische Schmerzen und Substitutionstherapie

Zurzeit werden nicht genügend orale, retardierte Opioide geliefert, um den Schweizer Markt stabil zu versorgen. Gründe dafür sind u. a. Kapazitätsprobleme in der Herstellung der komplexen Produkte, die den Wirkstoff über einen längeren Zeitraum verzögert freisetzen (retardiert). Betroffen sind Produkte für Patientinnen und Patienten mit mittelstarken bis starken, lange anhaltenden Schmerzen. Einzelne Mittel werden aber auch zur oralen Substitutionstherapie bei Opioidabhängigkeit eingesetzt.

Seit rund einem Jahr kommt es in der Schweiz immer wieder zu massiven Versorgungsstörungen mit oralen Opioiden. Der Markt kann diese Störungen nur schwer handhaben, da es in der Schweiz nur wenige Anbieter mit stark unterschiedlicher Präsenz gibt.

Kaum Alternativen

Der Wechsel auf andere Opioide konnte die Situation nicht entspannen, da es auch bei verwandten Wirkstoffen wie Hydromorphon und Oxycodon zu Lieferengpässen kam. Zudem ist ein Wechsel auf andere Opioide nicht für alle Patientengruppen möglich. Insbesondere in der Suchthilfe fehlen bei Ausfall eines Produktes meist geeignete Alternativen.

Deshalb soll nun mit der Freigabe der Pflichtlager dem Markt flexibler und mit grösseren Mengen geholfen werden. Gesetzlich ist für diese Pflichtlager eine Bedarfsdeckung von drei Monaten vorgegeben.

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