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24. Mai 2022

Studie im Auftrag des BAG

Ambulant vor stationär: Evaluation bestätigt den Verlagerungstrend

Die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich findet statt. Zu diesem Schluss kommt eine im Auftrag des BAG durchgeführte Evaluation. Die Kosten bei den Versicherern sind stabil, während sie für die Kantone sinken.

Die Autor:innen des Institut des Hautes études en administration publique (IDHEAP), welche die Evaluation im Auftrag des BAG durchgeführt haben, empfehlen Bund und Kantonen, die Liste der ambulanten Eingriffe anzugleichen. Die Leistungserbringer sollen ihre Infrastruktur und die Prozesse entsprechend anpassen.

Mehr ambulante Eingriffe

Die Evaluation bestätigt: Eine Verlagerung zu ambulanter Leistungserbringung findet statt. Die Regelung ambulant vor stationär ist für die Krankenversicherer kostenneutral, weil für eine ambulante Durchführung meist deutlich weniger als die Hälfte der Kosten als für eine stationäre Durchführung anfallen. Bei den Kantonen führt die Regelung zu leicht sinkenden Kosten. Bei ambulanter Durchführung ist auch der Aufwand für die Leistungserbringer tiefer als im stationären Bereich.

Allerdings sind die Tarife von ambulanten Eingriffen nur dann kostendeckend, wenn die Leistungserbringer Infrastruktur und Prozesse entsprechend anpassen. Hinweise auf vermehrte Komplikationen bei ambulant durchgeführten Eingriffen wurden keine gefunden. Hingegen kam es in der Kommunikation zwischen den Krankenversicherern und Leistungserbringern sowie den Kantonen zu Reibungsverlusten. Auch die unterschiedlichen Listen mit Eingriffen von Bund und Kantonen führen zu Effizienzverlusten.

Bund und Kantone sollen Eingriffe angleichen

Die Autor:innen der Evaluation empfehlen, dass Bund und Kantone ihre Listen mit ambulanten Eingriffen zusammenführen, um den administrativen Aufwand zu reduzieren. Die Leistungserbringer werden aufgefordert, ihre Strukturen und Prozesse anzupassen, um eine effiziente ambulante Leistungserbringung und die Patientensicherheit zu gewährleisten. Der Bund soll zudem die betroffenen Akteure darin unterstützen, ihre Kommunikationsprozesse zu verbessern. Das bereits seit zwei Jahren laufende Monitoring soll weitergeführt werden.

Erwartungen bestätigt

Die Resultate der Evaluation entsprechen grundsätzlich den Erwartungen des BAG. Das BAG erachtet die Regelung ambulant vor stationär als wirksam und geeignet, eine angemessene ambulante Versorgung der Schweizer Bevölkerung zu fördern. Das BAG wird den Umfang der Erweiterung der Liste mit ambulant durchzuführenden Eingriffen sowie die Fortsetzung des Monitorings prüfen.

Beitragsbild: City Notfall Bern

   

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