
Die Finanzdaten des Vereins SpitalBenchmark (siehe hier die Gesamtauswertung) decken praktisch alle Schweizer Spitäler und Kliniken ab und haben eine entsprechend hohe Aussagekraft. Für 2025 zeigen sie eine leichte, aber ungenügende Erholung (siehe auch «Bessere Abschlüsse, aber es ist zu früh zum Aufatmen»).
Vier von fünf Spitälern erwirtschaften nach wie vor nicht die Mittel, die sie für Investitionen in Personal, Technologie und Infrastruktur brauchen.
Anne-Geneviève Bütikofer, H+ Direktorin
Die durchschnittliche EBITDA-Marge der Akutspitäler ist von 4,0 auf 5,6 Prozent angestiegen. Dies ist zwar eine spürbare Verbesserung, der für einen nachhaltigen Betrieb nötige Wert von 10 Prozent liegt aber noch in weiter Ferne. «Die Zahlen zeigen eine Atempause, keine Trendwende», stellt H+ Direktorin Anne-Geneviève Bütikofer klar. «Vier von fünf Spitälern erwirtschaften nach wie vor nicht die Mittel, die sie für Investitionen in Personal, Technologie und Infrastruktur brauchen.»
Die Spitäler und Kliniken sind bereit, die politisch gewollte, medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich effizientere Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich voranzutreiben. Diese Verlagerung macht aber eine grundlegende Transformation der Spitallandschaft notwendig. Das bedingt zum einen, dass die Spitäler finanzielle Mittel für die nötigen Investitionen zur Verfügung haben. Zum anderen müssen finanzielle Anreize bestehen, damit die Ambulantisierung auch tatsächlich umgesetzt wird.
Wer eine Verlagerung in den ambulanten Bereich fordert, kann nicht gleichzeitig die Mittel dafür begrenzen.
Anne-Geneviève Bütikofer, H+ Direktorin
Solange die ambulanten Tarife die effektiven Kosten nicht decken, fehlt dieser Anreiz für den politisch gewollten Wandel. «Wer eine Verlagerung in den ambulanten Bereich fordert, kann nicht gleichzeitig die Mittel dafür begrenzen», so Bütikofer. «Die Spitäler brauchen die richtigen Rahmenbedingungen, um diesen Weg konsequent weiterzugehen.»
Vor diesem Hintergrund ist die vom Bundesrat im Rahmen der Einführung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen festgelegte Obergrenze von vier Prozent für die jährliche Zunahme der Gesamtkosten ambulanter ärztlicher Leistungen sehr kritisch zu beurteilen, da diese die Refinanzierung dringender Investitionen in die Ambulantisierung in Frage stellt. Damit wird möglicherweise eine nachhaltige Entlastung des gesamten Gesundheitssystems verzögert.
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