Am 28. November 2021 wurde unter dem Eindruck der damaligen schwerwiegenden COVID-19-Welle die eidgenössische Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» vom Volk mit 61 Prozent Ja-Stimmen und der Mehrheit der Stände angenommen. Die Umsetzung beinhaltet eine Stärkung der Pflegeausbildung in der ersten Etappe und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege in Etappe 2.

Diese Initiative bringt mehrere (verfassungs-)rechtliche, aber auch systemische Probleme mit sich: Erstens ist die Verfassung das falsche Gefäss, um so detailliert unternehmerische Belange zu regeln. Mit dieser Initiative ist die Pflege die einzige Berufsgruppe, deren Anstellungsbedingungen in der Verfassung geregelt sind. Zweitens ist der Personenkreis, auf den die Initiative anwendbar sein soll, nicht klar definiert. Drittens ist die Finanzierung völlig unklar. Das Parlament mäandert zwischen gutgemeinter Intervention und drohenden Prämiensprüngen hin und her. In der aktuellen Ausgabe von Competence beleuchten wir diese komplexe Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln.
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