
Die Debatte im Nationalrat zur Pflegeinitiative im Mai 2025 hat die Spannung zwischen dem Anspruch auf verbindliche Verbesserungen versus einer flexibleren Umsetzung verdeutlicht. Viele Vorschläge des Bundesrates fanden keine Mehrheit, der Hauptfokus liegt auf einer praxistauglichen Umsetzbarkeit bzw. auf Zurückhaltung bei gesetzlichen Vorgaben. Es stellt sich damit die zentrale Frage, ob die Massnahmen im Berufsalltag der Pflege tatsächlich spürbar werden.
Die Pflegefachpersonen erwarten Resultate. Nach Jahren der politischen Diskussion reicht es nicht mehr, nur über Verbesserungen zu sprechen. Sie müssen im Berufsalltag ankommen. Entscheidend ist deshalb, ob Belastung reduziert wird, Arbeitsbedingungen verbessert werden und ob der Beruf langfristig attraktiver wird. Neue Bildungsinitiativen sind wichtig, greifen aber zu kurz, wenn erfahrene Fachpersonen den Beruf verlassen. Nachhaltige Wirkung entsteht nur dann, wenn die Rahmenbedingungen den Verbleib im Beruf unterstützen.
Ohne gesicherte Finanzierung bleiben gesetzliche Vorgaben wirkungslos. Der Entscheid des Nationalrates, die Mehrkosten grundsätzlich über die Tarife zu finanzieren, ist deshalb zentral. Dies ist explizit im Gesetz zu verankern. Wenn der Gesetzgeber zusätzliche Kosten auslöst, muss er auch die Finanzierung sichern: über Tarife und Übergangsmechanismen. Viele Spitäler haben in den letzten Jahren bereits erhebliche Verbesserungen umgesetzt. Diese Vorleistungen müssen berücksichtigt werden. Neue Regelungen dürfen keine Situation schaffen, in der das Engagement der Vergangenheit finanziell bestraft wird.
Gleichzeitig zeigen einzelne Beschlüsse, dass starre gesetzliche Vorgaben Risiken bergen – v.a. dort, wo sie den unterschiedlichen Realitäten im Spitalbetrieb nicht ausreichend Rechnung tragen (z.B. ein Zeit- oder Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent als Ausgleich für alle vom Dienstplan abweichenden Einsätze).
Ein kritischer Punkt ist die Gleichbehandlung: Wenn regulatorische Verbesserungen v.a. die Pflege betreffen, andere patientennahe Berufsgruppen aber weniger berücksichtigt werden, kann das Spannungen in der interprofessionellen Zusammenarbeit auslösen. Es wäre schwierig zu erklären, weshalb z.B. Hebammen längere Arbeitszeiten als andere Berufsgruppen in der Pflege haben sollen. Eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung muss daher alle beteiligten Berufsgruppen einbeziehen, was entsprechend finanziert werden muss.
Positiv zu beurteilen ist die geplante Regelung der Advanced Practice Nurse (APN) im Gesundheitsberufegesetz. Die Festlegung eines Masterabschlusses und ein klarer Kompetenzrahmen schaffen Klarheit, stärken die Rolle der APN und verbessern die Qualität in der erweiterten Pflegepraxis. Ebenso wichtig ist die Durchlässigkeit bei der Erlangung des Masters, d.h. eine verkürzte Passerelle für Absolvent:innen HF Pflege.
Mit Blick auf die Beratungen im Ständerat ist zentral, dass Wirkung, Finanzierung und Machbarkeit im Gleichgewicht stehen, damit die Pflegeinitiative ihr Ziel erreichen kann, die Berufsverweildauer zu steigern.
Beitragsbild: Canva