Heute publizierte der ANQ die Ergebnisse der Qualitätsmessungen, die 2024 in allen Kliniken der Erwachsenen- sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie durchgeführt wurden. Diese Messungen untersuchen zum einen, wie sich die Symptome während der stationären Behandlung aus Sicht der Betroffenen und aus Sicht der Behandelnden entwickeln. Zum anderen erfassen sie den Einsatz von Freiheitsbeschränkenden Massnahmen.
Erstmals wurde zudem eine Analyse zur Anwendung von Freiheitsbeschränkenden Massnahmen veröffentlicht, die statistisch belastbare Trends über mehrere Jahre aufzeigt.
Im Messjahr 2024 nahm die durchschnittliche Symptombelastung der Patient:innen bis zum Klinikaustritt ähnlich stark oder leicht stärker ab als 2023. Der Anteil der Fälle mit mindestens einer Freiheitsbeschränkenden Massnahme verzeichnete in der Erwachsenenpsychiatrie einen mittleren und in der Kinder- und Jugendpsychiatrie einen starken Rückgang gegenüber 2023 (vgl. Detailangaben weiter unten).
Auch wenn Freiheitsbeschränkende Massnahmen in Notsituationen unumgänglich sein können, müssen sie zwingend auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden.
PD Dr. med. Alexandre Wullschleger, Psychiater an den Hôpitaux universitaires de Genève (HUG) und Mitglied des ANQ-Qualitätsausschusses Psychiatrie
«Die 2024 beobachtete Abnahme bei den Freiheitsbeschränkenden Massnahmen ist erfreulich und gibt die Richtung vor», erklärt PD Dr. med. Alexandre Wullschleger, Psychiater an den Hôpitaux universitaires de Genève (HUG) und Mitglied des ANQ-Qualitätsausschusses Psychiatrie. «Auch wenn Freiheitsbeschränkende Massnahmen in Notsituationen unumgänglich sein können, müssen sie zwingend auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden.» Die Freiheitsbeschränkungen dürfen nur angewendet werden, wenn eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung besteht und andere Massnahmen nicht wirken.
Erstmals prüfte der ANQ die statistische Belastbarkeit der Mehrjahrestrends, die für den Einsatz von Freiheitsbeschränkenden Massnahmen berechnet wurden. Die Analyse der Messjahre 2019 bis 2024 ergab für die Erwachsenenpsychiatrie einen statistisch signifikanten Aufwärts- und für die Kinder- und Jugendpsychiatrie einen statistisch signifikanten Abwärtstrend. In der Erwachsenenpsychiatrie stieg die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fall von einer Freiheitsbeschränkenden Massnahme betroffen war, mit jedem Messjahr um durchschnittlich 1,3 Prozent. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie zeigte sich dagegen ein deutlicher Rückgang: Die Wahrscheinlichkeit für eine Freiheitsbeschränkende Massnahme sank mit jedem Messjahr um 11,8 Prozent.
Messung der Symptombelastung
Erhebung der Freiheitsbeschränkenden Massnahmen (ohne Forensische Psychiatrie)
Messung der Symptombelastung
Erhebung der Freiheitsbeschränkenden Massnahmen
Die Messergebnisse für das Jahr 2024 sind auf dem ANQ-Webportal für jede Klinik einzeln abrufbar.
Für die ANQ-Messungen 2024 wurden rund 88 289 Behandlungsfälle in der Erwachsenenpsychiatrie (2023: 87 615) sowie 5676 Behandlungsfälle in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (2023: 5070) ausgewertet. Wie im Vorjahr stellten affektive Störungen (z.B. Depressionen) die häufigste Hauptdiagnose dar.
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