Bei der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) geht es darum, die eigenen Werte und Vorstellungen bezüglich Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder am Lebensende zu reflektieren und festzuhalten. Das bekannteste Instrument dafür ist die Patientenverfügung (PV). GVP und PV sind freiwillig. Planung und Erarbeitung derselben werden empfohlen.
Die Wegleitung zur Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung in Alters- und Pflegeheimen ist im Auftrag der nationalen Arbeitsgruppe Gesundheitliche Vorausplanung (AG GVP) unter der Leitung des BAG und der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) entstanden. Die Broschüre unterstützt Fachpersonen bei der Einführung und Umsetzung von GVP in Institutionen der stationären Langzeitpflege. Sie richtet sich an alle Berufsgruppen, insbesondere an Pflegefachpersonen, Ärzteschaft und generell an Fachpersonen, die GVP-Beratungen anbieten.
Die Broschüre ist online in drei Sprachen (d/f/i) verfügbar und kostenlos gedruckt erhältlich, auch in grosser Stückzahl z.B. für die Aus- und Weiterbildung (mehr Informationen und Bestellung siehe: samw.ch/gvp/aph).
Mit dieser Broschüre geht auch eine Zusammenarbeit mit dem nationalen Implementierungsprogramm «Qualität der Langzeitpflege in Alters- und Pflegeheimen (NIP-Q-UPGRADE)» einher. Im Rahmen dieses Programms wird Anfang Oktober 2025 der neue medizinische Qualitätsindikator (MQI) zur GVP lanciert. Informationen zu NIP-Q-UPGRADE und den MQI finden Sie unter: artiset.ch/pflegequalitaet.
Beitragsbild: Aus dem Titelbild der Broschüre (zvg)