
Im Rahmen einer grundlegenden Neuausrichtung werden die Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen sowie die Finanzierung im Vergleich zum heutigen elektronischen Patientendossier (EPD) angepasst – und im neuen Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) klarer geregelt. Der Bundesrat hat am 5. November 2025 die Botschaft an das Parlament überwiesen.
Das heutige elektronische Patientendossier (EPD) beruht gemäss BAG-Medienmitteilung auf einer komplexen Struktur mit zahlreichen privaten Anbietern und einem aufwendigen Eröffnungsprozess. Diese Hindernisse führten dazu, dass die Nutzung des EPD bis jetzt unter den Erwartungen blieb.
Der Bundesrat setzt daher mit dem neuen Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier auf eine grundlegende Neuausrichtung: Aus dem EPD wird das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD). Das neue Gesundheitsdossier stellt den Menschen mit seiner persönlichen Gesundheitsbiografie ins Zentrum, indem er die Übersicht über seine relevanten medizinischen Daten erhält, unabhängig vom Wohnort oder wo und bei welcher medizinischen Fachperson eine Behandlung erfolgt. Alle relevanten Gesundheitsdaten sind so digital an einem Ort verfügbar – jederzeit und überall, gerade im Notfall.
Das E-GD muss man nicht beantragen: Neu erhält jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenlos ein Dossier. Die Kantone informieren die Bevölkerung vor der Eröffnung persönlich und umfassend über Nutzung und Rechte. Wer kein E-GD will, kann einer Eröffnung widersprechen oder es jederzeit einfach löschen lassen. So bleibt das elektronische Dossier wie bisher eine freiwillige Dienstleistung und die Patientenrechte werden gestärkt.
Die behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten, die heute in den Patientenakten verschiedener Arztpraxen und Spitälern verteilt sind, werden künftig auch im E-GD der Inhaber:innen abgelegt. Diese behalten die volle Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten und entscheiden selbst, wer auf welche Informationen zugreifen darf und welche Daten nicht im E-GD abgelegt werden sollen.
Schon heute sind alle Spitäler und Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen. Neu sollen laut bundesrätlicher Botschaft auch Ärzt:innen, Apotheker oder Physiotherapeut:innen und weitere ambulante Leistungserbringer, die über die OKP abrechnen, verpflichtet werden, das E-GD zu nutzen und alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten einzutragen.
Das E-GD baut auf einer zentralen technischen Infrastruktur auf. Der Bund wird das Informationssystem verantworten und eine schweizweit einheitliche Lösung sicherstellen. Er ist ausserdem für die Weiterentwicklung der Infrastruktur zuständig. So kann die Effizienz des Systems gesteigert werden. Die Kantone tragen die laufenden Betriebskosten und stellen den Betrieb einer sogenannten Gemeinschaft auf ihrem Gebiet sicher. Diese Gemeinschaften garantieren mit Kontaktstellen, dass die Bevölkerung einen niederschwelligen Zugang zu Unterstützung in Zusammenhang mit ihrem E-GD hat.
In einem nächsten Schritt wird die Vorlage vom Parlament behandelt. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird der Bund die zentrale technische Infrastruktur beschaffen und die Migration der bestehenden EPDs durchführen. Es ist davon auszugehen, dass das E-GD auf das Jahr 2030 hin eingeführt werden kann.
H+ Position: Vom EPD zum E-GD, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung
Ein Dossier für die gesamte Bevölkerung und die Beteiligung aller Gesundheitsfachpersonen sind elementare Schritte für ein funktionierendes EPD, respektive E-GD. Auch die Vereinfachung der Vertraulichkeitsstufen ist für die flächendeckende Nutzung und Akzeptanz zentral. Für eine erfolgreiche Etablierung braucht es aus Sicht von H+ jedoch nationale Vorgaben zu konkreten Anwendungsfällen mit verbindlichen nationalen Standards, welche als Teil des Swiss Health Data Space im direkten Austausch der Leistungserbringer zur Anwendung kommen können. Dadurch wird die Interoperabilität gestärkt, B2B-Prozesse lassen sich effizienter gestalten und das effektive Potenzial der Digitalisierung kann so auch tatsächlich genutzt werden.
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