Im Zusammenhang mit Programmen der Qualitätskommission (EQK) und dem Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG gibt es bis Ende Jahr verschiedene Aktivitäten, welche die Spitäler und Kliniken direkt betreffen. H+ unterstützt diese Schritte zur Umsetzung des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG.
Die EQK finanziert ein nationales Implementierungsprogramm zur Medikationssicherheit (NIP-MedS). Die Durchführung des Programms wurde an die Stiftung Patientensicherheit übertragen. Diese führt bis Ende Oktober eine Umfrage unter allen Fachpersonen im Gesundheitswesen durch, die direkt oder indirekt am Medikationsprozess beteiligt sind. Weitere Informationen zur Umfrage finden Sie hier.
Im Rahmen der Umsetzung des EQK Programms Sepsis ist eine neue Webseite erstellt worden. Seit Anfang September können Interessierte die «Sepsis Declaration» zur Sensibilisierung und besseren Bekämpfung von Sepsis unterzeichnen. H+ ist im Steering Board des Programms und in einzelnen Arbeitsgruppen zum selben Thema vertreten.
Im Auftrag der EQK entwickelt die Stiftung Patientensicherheit in einem vierjährigen Projekt eine interaktive Plattform zum Thema sichere operative, diagnostische und interventionelle Verfahren mit elektronisch zugänglichen Fachinformationen und regelmässigen Vernetzungsaktivitäten. Am 22. Oktober 2025 bietet die Stiftung Patientensicherheit Interessierten einen ersten Einblick in die Plattform. Der offizielle Launch der Plattform ist für Januar 2026 geplant. Diese Plattform Swiss Network on Safe Procedures unterstützt die Spitäler bei der Umsetzung der QVM «Checkliste sichere Chirurgie», H+ hat Einsitz in der Begleitgruppe.
Im Dezember findet ein Praxisdialog organisiert durch die Stiftung Patientensicherheit statt. Der Praxisdialog richtet sich an Fachpersonen aus sämtlichen Bereichen der Gesundheitsversorgung, die Interesse an der Trainingsmethode des Room of Horrors haben – sei es, um sie neu in der eigenen Organisation einzuführen, weiterzuentwickeln oder sich darüber auszutauschen. Room of Horrors ist eine anerkannte Qualitätsverbesserungsmassnahme im Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG.
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