
Das Contact Tracing war insbesondere in den frühen Phasen ein zentrales Instrument für die Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Es trug dazu bei, Übertragungsketten zu unterbrechen und das Gesundheitssystem zu entlasten. Dies hält der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 23.4315 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) fest.
Aus dem Bericht geht hervor, dass Bund und Kantone zu Beginn der Pandemie unzureichend vorbereitet waren. Es gelang den Kantonen mit Unterstützung des Bundes dennoch, kurzfristig leistungsfähige IT-Systeme aufzubauen, einzuführen und laufend weiterzuentwickeln. Zudem erhöhten die Kantone ihre personellen Ressourcen stark und verbesserten ihre organisatorischen Abläufe. Dadurch konnte die Leistungsfähigkeit des Contact Tracings im Verlauf der Pandemie deutlich gesteigert werden.
Als zentrale Schwäche wurde die fehlende nationale Harmonisierung der IT-Systeme identifiziert. Dies erschwerte den Datenaustausch, die Koordination zwischen den Kantonen sowie die zeitnahe Auswertung der epidemiologischen Daten auf nationaler Ebene, um rasch und gezielt reagieren zu können. Bund und Kantone sind sich deshalb einig, dass ein harmonisiertes nationales Contact Tracing-System zwingend erforderlich ist, das sowohl im Alltag, etwa bei einem Masernausbruch, als auch bei hohen Fallzahlen wie in einer Pandemie eingesetzt werden kann.
Aufgrund der hohen Mobilität der Bevölkerung reicht ein rein kantonales Vorgehen nicht aus, um Infektionsketten wirksam nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Vorgesehen ist deshalb der Aufbau eines dauerhaften Koordinationsgefässes zwischen Bund und Kantonen. Die operative Verantwortung würde jedoch weiterhin bei den Kantonen verbleiben.
Die Lehren aus der COVID-19-Pandemie fliessen in die laufende Revision des Epidemiengesetzes (EpG) sowie in die Weiterentwicklung des neuen nationalen Pandemieplans ein, der Mitte 2025 veröffentlicht wurde. Mit der Revision des EpG soll u.a. die gesetzliche Grundlage für ein nationales Informationssystem zum Contact Tracing geschaffen werden.
Die technische Umsetzung des Contact Tracing-Moduls für ein Pandemieszenario soll – unter Vorbehalt der Revision des EpG – in Form einer Erweiterung der nationalen Plattform NASURE zur Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ab 2032 erfolgen.
Einschätzung von H+
Die Ansicht des Bundesrats, dass die nationale, kantonsübergreifende Koordination bezüglich Contact Tracing im Pandemiefall verbessert werden muss, ist richtig. Aufgrund der hohen Mobilität der Bevölkerung reicht ein rein kantonales Vorgehen nicht aus, um Infektionsketten wirksam nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Der Aufbau eines dauerhaften Koordinationsgefässes zwischen Bund und Kantonen ist daher sinnvoll. Die Aufgabenteilung ist jedoch möglichst effizient zu organisieren und ein frühzeitiger Einbezug der Akteure, auch der Spitäler, ist wichtig – gerade auch bei der Entwicklung der nationalen Plattform NASURE.
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