
Beim elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) unterstützt H+ die Stossrichtung des Nationalrats. Entscheidend sind nun ein verbindlicher Übergang vom heutigen EPD zum neuen E-GD, eine klare Gesamtsteuerung und eine gesicherte Finanzierung. Nur so lassen sich Doppelspurigkeiten und Fehlinvestitionen vermeiden und die notwendige Planungssicherheit für Spitäler und Kliniken schaffen.
Positiv beurteilt H+ auch zentrale Entscheide zur Revision des Epidemiengesetzes: Der Ständerat hat den Einbezug der betroffenen Akteure gestärkt und Regelungen zur Finanzierung von Vorhalteleistungen der Spitäler aufgenommen. Begrüsst wird zudem der Entscheid der kleinen Kammer, auf die Gebühr für Bagatellfälle in Spitalnotfallaufnahmen nicht einzutreten. H+ hatte sich gegen dieses aus Sicht der Spitäler wenig wirksame Instrument eingesetzt.
Weitere bedeutende Geschäfte betrafen die Bilateralen III, die WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) sowie die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern. H+ begrüsst insbesondere das Gesundheitsabkommen mit der EU und setzt sich für den Erhalt der Personenfreizügigkeit ein. Kritisch beurteilt H+ dagegen eine Umkehr der Beweislast bei den WZW-Kriterien, die aus Sicht des Verbands zu Rechtsunsicherheit und zusätzlichem administrativem Aufwand führen würde.
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