Frühjahrssession, Bundeshaus
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23. März 2026

Eidgenössische Räte

Rückblick von H+ auf die Frühjahrssession 2026

H+ berichtet aktuell und in neuer Form über die Beschlüsse des eidgenössischen Parlaments. In der Folge finden Sie einen Rückblick auf die Frühjahrssession 2026 – aus Sicht der Spitäler und Kliniken.

Die Frühjahrssession 2026 hat für die Spitäler und Kliniken sowohl erfreuliche als auch bedauernswerte Entscheide gebracht: Der Nationalrat lockerte bei der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) die zu restriktiven Regeln des Bundesrates betreffend Ausnahmebewilligungen: Der Zugang zu Arzneimitteln für neuartige Therapien wird für Spitäler verbessert – ein Erfolg für die Behandlung seltener Krankheiten (siehe Revision des Heilmittelgesetzes auf gutem Weg). Doch bei der umstrittenen Notfallgebühr stimmte die grosse Kammer gegen die Position von H+: Statt die Versorgung zu stärken, droht den Spitälern nun mehr Bürokratie ohne Spareffekt. Der Ball liegt jetzt beim Ständerat (siehe Nationalrat befürwortet Notfallgebühr: falsches Signal, falsches Instrument).

Nachhaltige Finanzierung spezialisierter Pflege bei Querschnittlähmungen und/oder tetraplegischer Symptomatik

Eine im Ständerat beratene Motion fordert, die spezialisierte Pflege von Patient:innen mit Querschnittlähmung und/oder mit einer tetraplegischen Symptomatik nachhaltig zu finanzieren. Dies zur Überbrückung einer folgenschweren und akuten Lücke zwischen Spital- und Pflegefinanzierung.

Die Akut- und Übergangspflege (AÜP) ist zwar gesetzlich verankert, ihre heutige Ausgestaltung ist jedoch nicht praxistauglich.

H+ begrüsst, dass die kleine Kammer die Motion ihrer Gesundheitskommission zugewiesen hat. Die bestehenden Versorgungslücken hängen eng mit der inadäquaten Finanzierung an den Schnittstellen von Akutversorgung, Rehabilitation, Langzeitpflege und Hilfe und Pflege zu Hause zusammen. Die Akut- und Übergangspflege (AÜP) ist zwar gesetzlich verankert, ihre heutige Ausgestaltung ist jedoch nicht praxistauglich: Die Begrenzung auf 14 Tage entspricht keineswegs der medizinischen Notwendigkeit. Zudem werden die Hotelleriekosten nicht vergütet, sodass Patient:innen diese zusätzlich zur laufenden Wohnungsmiete selbst tragen müssen.

Die gesetzliche Dauer der AÜP soll aus Sicht von H+ auf mindestens vier Wochen verlängert werden, mit der Möglichkeit einer ärztlich angeordneten Verlängerung. Zudem sind die Aufenthaltskosten in die Finanzierung aufzunehmen. Damit würde ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung – auch für Menschen mit Querschnittlähmung – geleistet.

Beitragsbild: AdobeStock

   

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