BVGer weist Beschwerde der FMCH ab
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27. Januar 2026

Ambulantes Gesamt-Tarifsystem

BVGer weist Beschwerde der FMCH vollständig ab

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) bedeutet, dass es weder eine aufschiebende Wirkung für die betroffenen Pauschalen gibt noch, dass kurzfristig am ambulanten Gesamt-Tarifsystem etwas angepasst werden muss.

Im Dezember 2025 hat die FMCH, Dachverband von 16 chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften und drei Berufsverbänden, beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde gegen ausgewählte ambulante Pauschalen des neuen ambulanten Gesamt-Tarifsystems eingereicht.

Nun hat das BVGer entschieden, die Beschwerde der FMCH vollständig abzuweisen. H+ geht davon aus, dass die schriftliche Begründung in den kommenden Tagen vom BAG und/oder vom BVGer publiziert wird.

Dies bedeutet, dass es weder eine aufschiebende Wirkung für die betroffenen Pauschalen gibt noch, dass kurzfristig am ambulanten Gesamt-Tarifsystem etwas angepasst werden muss. Der Verwaltungsrat der Organisation ambulante Arzttarife OAAT AG wird den Entscheid des BVGer im Rahmen der nächsten ausserordentlichen Sitzung diskutieren und einordnen.

Beitragsbild: BVGer

   

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