
Im Dezember 2025 hat die FMCH, Dachverband von 16 chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften und drei Berufsverbänden, beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde gegen ausgewählte ambulante Pauschalen des neuen ambulanten Gesamt-Tarifsystems eingereicht.
Nun hat das BVGer entschieden, die Beschwerde der FMCH vollständig abzuweisen. H+ geht davon aus, dass die schriftliche Begründung in den kommenden Tagen vom BAG und/oder vom BVGer publiziert wird.
Dies bedeutet, dass es weder eine aufschiebende Wirkung für die betroffenen Pauschalen gibt noch, dass kurzfristig am ambulanten Gesamt-Tarifsystem etwas angepasst werden muss. Der Verwaltungsrat der Organisation ambulante Arzttarife OAAT AG wird den Entscheid des BVGer im Rahmen der nächsten ausserordentlichen Sitzung diskutieren und einordnen.
Beitragsbild: BVGer