
H+ anerkennt den beabsichtigten Zweck des BGAP, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und die Verweildauer im Beruf zu erhöhen. Der bundesrätliche Gesetzesentwurf schoss jedoch mit kontraproduktiven Massnahmen ohne Regelung der Finanzierung und einem weiteren Ausbau der Bürokratie über dieses Ziel hinaus.
Die Entscheide der SGK-N, den Massnahmenkatalog einzuschränken und die Finanzierung zu regeln, sind deshalb zu begrüssen und stellen einen ersten Schritt auf dem Weg für eine praktikable Umsetzung dar.
Für die Spitäler und Kliniken ist es entscheidend, dass die durch das neue Gesetz anfallenden Mehrkosten auch finanziert werden. Die SGK-N will diese Mehrkosten nun verbindlich sichern – über die Tarife und mit einer befristeten Übergangsregelung.
Damit wird ein entscheidender Grundsatz eingehalten: Wer neue Verpflichtungen beschliesst, muss auch dafür sorgen, dass sie ab Inkrafttreten realistisch umsetzbar sind.
Für H+ ist klar: Verbesserungen für die Pflege dürfen nicht mit zusätzlicher Bürokratie und starren Vorgaben erreicht werden. Eingriffe in die unternehmerische Freiheit der Spitäler und Kliniken sind der falsche Weg. Gute Arbeitsbedingungen entstehen in der Praxis durch funktionierende Sozialpartnerschaft, nicht durch gesetzliche Zwangsjacken (siehe z.B. das Interview mit Fortunat von Planta: «Wie das Kantonsspital Uri durch Einbezug der Mitarbeitenden Personal bindet und Kosten senkt»).
Entsprechend ist aus Sicht von H+ zu begrüssen, dass die SGK-N den Katalog an gesetzlichen Vorgaben redimensionieren will. Mit einer Streichung von einigen der starren Vorgaben im Bereich der Arbeitszeit haben die Spitäler und Kliniken weiterhin Handlungsspielraum, um massgeschneiderte und flexible Lösungen für ihr Personal zu finden.
Auch beim Heilmittelgesetz (Revision 3a) unterstützt H+ die Stossrichtung der Kommission: Die vorliegende Variante schafft wichtige Grundlagen für Arzneimittel für neuartige Therapien und bringt die Digitalisierung im Medikationsprozess voran. Damit der Nutzen bei den Patient:innen aber tatsächlich ankommt, braucht es Nachbesserungen: praxistaugliche Regeln bei «Hospital Exemptions», klare nationale Standards zur Interoperabilität bei IT-Lösungen sowie eine kostendeckende Finanzierung und eine realistische Übergangsfrist für die Umsetzung auf Seiten der Leistungserbringer.
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