Spital Oberengadin in Samedan
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9. Januar 2026

Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin

Letzte Chance für das Spital Oberengadin

Die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) befindet sich in Nachlassstundung und wird danach liquidiert. Um die Akut- und Langzeitpflege im Oberengadin über den 1. April 2026 zu gewährleisten, legen die Gemeinden der Gesundheitsversorgungsregion Oberengadin der Bevölkerung eine neue Trägerschaft zur Abstimmung vor.

Die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) betreibt heute das Spital Oberengadin in Samedan, die Alterszentren «Du Lac» und «Promulins» sowie die Spitex. Dazu kommen Beratungsstellen und – gemeinsam mit der Klinik Gut AG – der Rettungsdienst Oberengadin (REO).

Als neue Trägerschaft ist die Gründung der öffentlich-rechtlichen Anstalt «Sanadura» vorgesehen.

Nach zwei gescheiterten Abstimmungen ist die SGO voraussichtlich Ende März 2026 zahlungsunfähig. Damit die Gesundheitsversorgung im Oberengadin weiterhin gewährleistet bleibt, braucht die Region eine neue Trägerstruktur, die Verantwortung, Finanzierung und Steuerung verbindlich regelt. Vorgesehen ist dafür die Gründung der öffentlich-rechtlichen Anstalt «Sanadura». Sie ist die Voraussetzung für die Neuaufstellung der Gesundheitsversorgung und soll die Akut- und Langzeitpflege im Oberengadin über den 1. April 2026 hinaus langfristig sicherstellen.

In der Abstimmung entfällt die bisherige Einstimmigkeitserfordernis. Wird «Sanadura» abgelehnt, müssen alle SGO-Betriebe schliessen.

«Sanadura» kann die erforderlichen Leistungen einkaufen oder – wo sinnvoll – selbst erbringen. Sie kommt zustande, wenn mindestens sieben der elf Gemeinden der Gesundheitsversorgungsregion (GVROE) dem Gesetz zustimmen und diese Gemeinden zusammen mindestens die Hälfte der Stimmbevölkerung in der GVROE vertreten. Mit der neuen Anstalt entfällt die bisherige Einstimmigkeitserfordernis.

«Wird die Gründung der öffentlich-rechtlichen Anstalt «Sanadura» abgelehnt, kommt es zur endgültigen Schliessung und Liquidation aller SGO-Betriebe», hält Selina Nicolay, Stiftungsratspräsidentin der SGO, fest. Wie die Gemeinden die Gesundheitsversorgung danach organisieren würden, ist offen.

Leistungsvereinbarung «Spital»: Versorgung vertraglich absichern

Die «Sanadura» wird kein eigenes Spital betreiben. Mit der Leistungsvereinbarung «Spital» zwischen den Trägergemeinden und der «Sanadura» soll vorerst bis Ende 2026 sichergestellt werden, dass die neue Trägerschaft einen Dienstleistungsvertrag mit der Stiftung Kantonsspital Graubünden (KSGR) und deren Tochterunternehmen Klinik Gut AG abschliessen kann. Im laufenden Jahr wird ferner eine mehrjährige Leistungsvereinbarung erarbeitet, die im Herbst 2026 zur Abstimmung kommen soll.

Die Spital Oberengadin AG wird als Mieterin den Spitalstandort in Samedan weiterbetreiben.

Mit der Sicherstellung der Akutversorgung durch KSGR und Klinik Gut werden Synergien genutzt, das medizinische Leistungsangebot auf die Bedürfnisse der Region ausgelegt und die Komplexität reduziert. Dazu soll eine eigene juristische Einheit gegründet werden: die Spital Oberengadin AG.

Die Spital Oberengadin AG wird als Mieterin den Spitalstandort in Samedan weiterbetreiben. Das Leistungsangebot beinhaltet weiterhin die Sicherstellung einer breiten 24h-Notfallversorgung, eine IMC (spezialisierte Überwachungsstation) mit Überwachungsbetten und der Betreuungsmöglichkeit von schwerer erkrankten oder schwerer verletzten Patient:innen, die Geburtshilfe, ambulante spezialärztliche Angebote (z.B. Sprechstunden Dialyse, Onkologie) sowie eine Grundversorgung für notfallmässige und planbare Behandlungen.

Wird die Leistungsvereinbarung in der Abstimmung abgelehnt, kann kein Dienstleistungsvertrag mit der KSGR-Gruppe abgeschlossen werden. Das Spital Oberengadin in Samedan wird endgültig geschlossen.

Zwei Leistungsvereinbarungen für die Sicherung der Langzeitpflege

Bis Ende Jahr 2026 soll «Sanadura» die Betriebe beider Alterszentren und der Spitex weiterführen. So wird sichergestellt, dass Bewohnende und Klient:innen eine unterbruchsfreie Langzeitpflege, sowie Mitarbeitende eine Anschlusslösung erhalten. Die Vorlage sieht vor, dass «Sanadura» die Betriebe selbst führen oder an Dritte auslagern kann. Aktuell wird mit möglichen Drittanbietern geprüft, ob eine Auslagerung betrieblich und wirtschaftlich möglich und sinnvoll ist.

Pflegeheim Promulins
Auch das Alterszentrum Promulins in Samedan (im Bild das Pflegeheim Promulins) müsste bei einer Ablehnung der Abstimmungsvorlagen geschlossen werden (Foto: zvg).

Bis Ende Jahr 2026 soll «Sanadura» die Betriebe beider Alterszentren und der Spitex weiterführen.

Werden die beiden Leistungsvereinbarungen «Alterszentren» und «Spitex» abgelehnt, wäre die Finanzierung für die Beschaffung der notwendigen Leistungen oder den Betrieb der Alterszentren und/oder Spitex nicht mehr möglich. Die Alterszentren und/oder Spitex können nicht mehr weiterbetrieben werden. Die Langzeitpflege wäre nicht mehr sichergestellt.

Finanzbedarf

Der Finanzbedarf unterscheidet sich von vorhergehenden Vorlagen grundlegend, weil für die Neuaufstellung der Gesundheitsversorgung im Oberengadin eine neue Trägerschaft gegründet werden muss. Er setzt sich wie folgt zusammen:

  • Dotationskapital: Die neue Trägerschaft «Sanadura» wird mit einem Startkapital von 2,5 Millionen Franken ausgestattet. 
  • Betriebsbeiträge: Laufende Betriebsaufwände der «Sanadura» (0,5 Mio. Franken), Kosten für die Leistungsvereinbarung Spital (6,5 Mio. Franken) sowie für die Erhöhung der Defizitgarantien zu den bestehenden Leistungsvereinbarungen für Alterszentren (1,2 Mio. Franken) und Spitex (0,35 Mio. Franken). Total 8,55 Millionen Franken.
  • Darlehensbeiträge: Darlehensbeiträge ermöglichen die benötigte Liquidität, um in der Anfangsphase die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken, bis Erträge eingehen. Die Darlehen betragen für das Spital 3,5 Millionen Franken und für die Alterszentren 4 Millionen Franken und die Spitex 1 Million Franken und sind auf zwei Jahre befristet. Total 8,5 Millionen Franken.

Informationsveranstaltung und Abstimmtungstermin

Die Gemeinden der Gesundheitsversorgungsregion Oberengadin informieren am 21. Januar 2026 über die Abstimmungsvorlage zur Neuaufstellung der Gesundheitsversorgung im Oberengadin. Die Stimmberechtigten entscheiden am 4. Februar 2026 an den Gemeindeversammlungen und St. Moritz am 8. März 2026 an der Urne über die Vorlagen.

Beitragsbild: Spital Oberengadin in Samedan (zvg)

   

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