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27. Mai 2025

Qualitätsentwicklung

Erfolgreiche Implementierung des Qualitätsvertrags zwischen Spitälern und Kliniken sowie den Versicherern

Der Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG ist seit einem Jahr in Kraft mit folgenden Ergebnissen: Über 90 Prozent der Schweizer Spitäler und Kliniken haben sich an der ersten Selbstdeklaration beteiligt, wobei mehr als 60 Prozent bereits ein vollständig implementiertes Qualitätsmanagementsystem vorweisen. Die koordinierte Zusammenarbeit zwischen Spitälern und Versicherern unterstreicht das gemeinsame Ziel: Eine nachhaltige Entwicklung der Behandlungsqualität und Patientensicherheit.

Im Mai 2024 hat der Bundesrat den Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG zwischen Spitälern und Kliniken (H+) und den Krankenversicherern (ab Januar 2025 prio.swiss) genehmigt und in Kraft gesetzt. Gleichzeitig trat der identische Qualitätsvertrag analog Art. 58a KVG zwischen Spitälern und Kliniken (H+) sowie der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) und der Invaliden- und Militärversicherung in Kraft.

Mit dem Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG wird eine Kultur der Qualitätsentwicklung in der Spitalbranche geschaffen.

Bereits im ersten Anwendungsjahr konnten wichtige Meilensteine erreicht werden. Im Fokus standen dabei die Implementierung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS) in den Spitälern und Kliniken sowie Vorbereitungsarbeiten für die künftigen Überprüfungen. Die enge und gute Zusammenarbeit zwischen Spitälern und Versicherern ermöglicht eine koordinierte Umsetzung.

Positives Resultat der Selbstdeklaration

In einem ersten Schritt wurden im letzten Jahr alle Spitäler und Kliniken der Schweiz aufgerufen, eine Selbstdeklaration über den Einführungsstand der Qualitätsmanagementsysteme (QMS) und die Qualitätskultur auszufüllen. Über 90 Prozent aller Spitäler und Kliniken haben diese Vorgabe erfüllt. Dies zeigt, dass die meisten Spitäler dem Thema eine grosse Bedeutung beimessen. Über 60 Prozent der Spitäler und Kliniken verfügen demnach bereits über ein vollständig eingeführtes Qualitätsmanagementsystem, in weiteren 30 Prozent ist dieses in der Implementierungsphase.

Alle Massnahmen zur Verbesserung der Qualität sowie der Umsetzungsstand und die Ergebnisse der unabhängigen Überprüfungen werden transparent publiziert.

Über drei Viertel aller Institutionen verfügen zudem über ein Critical Incident Reporting System (CIRS), also ein Berichterstattungssystem zur anonymen Meldung von kritischen Ereignissen, in weiteren 15 Prozent der Betriebe ist ein solches in Implementierung. Alle Angaben sind auf der Website spitalinfo.ch öffentlich einsehbar.

Erste Pilotüberprüfungen in Gang

In Zukunft werden die Selbstdeklarationen der Spitäler und Kliniken durch unabhängige externe Prüfstellen bestätigt. Im Jahr 2025 werden Pilotüberprüfungen bei ausgewählten Spitälern und Kliniken durchgeführt, um das Vorgehen zu testen und zu optimieren. Ab 2026 werden Routineüberprüfungen eine noch stärkere Verbindlichkeit schaffen.

Transparente Weiterentwicklung der Qualität

Mit dem Qualitätsvertrag erfüllen Spitäler und Kliniken und die Krankenversicherer die gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig wird mit diesem Schritt auch eine Kultur der Qualitätsentwicklung in der Spitalbranche geschaffen. Das Ziel ist klar: eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung der Behandlungsqualität sowie der Patientensicherheit.

Auch die Transparenz spielt eine wichtige Rolle: Alle Massnahmen zur Verbesserung der Qualität sowie der Umsetzungsstand und die Ergebnisse der unabhängigen Überprüfungen werden transparent publiziert und sind auf der Website spitalinfo.ch einsehbar. Diese Arbeiten stellen eine solide Grundlage dar, um die Qualität weiterzuentwickeln. In den kommenden Jahren wird es darum gehen, diese Bemühungen fortzusetzen und weitere Fortschritte zu erzielen.

Beitragsbild: Canva

   

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