Es sind meist junge Mediziner:innen, die direkt nach dem Studium oder in den ersten ein bis zwei Jahren ihrer Assistenzzeit den Sprung zur Facharztausbildung in die Schweiz wagen. Gefolgt von erfahrenen Klinikärzt:innen, die zur weiteren Spezialisierung oder Beförderung erst im mittleren Alter in die Schweiz wechseln. In der gleichen Altersgruppe wechseln auch frei praktizierende Kassenärzt:innen, oft mit den Ziel, dem Deutschen Kassensystem zu entfliehen. Für alle drei Berufsgruppen gilt, dass sie migrationswillig sind und auch der Wunsch nach Neuem sie zu diesem Schritt bewegt.
Deutsche Ärzt:innen erwarten Wertschätzung und eine bessere Work-Life-Balance. Und neben der Karriere sehen sie den Wechsel in die Schweiz auch als Chance, ihre finanzielle Lebenssituation zu verbessern. Denn nach Steuern und Lebenshaltungskosten erhöht sich ihr Verdienst. Trotz vieler Vorteile bestehen bei der Integration auch Herausforderungen. So ist es schwierig, wenn ein Teil der engeren Familie nicht mitzieht. Dem Wunsch, sich in der Schweiz auch privat zu verwirklichen, steht dann die zweigeteilte Familienkonstellation entgegen. Auch der in der Schweiz gängige indirekte Kommunikationsstil bringt manch eine Person mit direktem Führungsstil an ihre Grenzen.
Während die Schweizer Zulassungsregelung für Klinikärzt:innen kaum Relevanz hat, sind die aktuellen Entwicklungen in der ambulanten Praxis bedeutsam. Es gilt zu unterscheiden zwischen dem ärztlichen Zulassungsstopp (Art. 37, Abs. 1 KVG) und den ärztlichen Höchstzahlen (Art. 55a KVG). Für jene, die ambulant arbeiten möchten, hat sich die Situation der Grundversorger (FA Allg. Medizin/FA Kinder-/Jugendmedizin/ Psychiater) seit März 2023 bis etwa 2027 entspannt.
Doch für Spezialfachärzt:innen, die weniger als drei Jahre in Schweizer Weiterbildungsstätten gearbeitet haben, bestehen weiterhin hohe regulatorische Hürden. Und für allfällige Ausnahmebewilligungen sind neu die Kantone zuständig. Sie legen die Höchstzahlen je Fachgebiet nach Art. 55a KVG fest. Damit zeichnet sich ab, dass ausgewählte Spezialfacharztbereiche wie Kardiologie, Dermatologie oder Urologie durch Höchstzahlen beschränkt werden. Im Einzelfall sollten interessierte Ärzt:innen sich extern beraten lassen.
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