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24. Mai 2024

Pflegeinitiative

Übersicht zur Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege

Die Pflegeinitiative wurde im November 2021 angenommen. Gemäss dem neuen Verfassungsartikel 117b müssen Bund und Kantone unter anderem sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Eine Liste der GDK gibt einen Überblick zum Umsetzungsstand in den Kantonen und zu bereits umgesetzten Massnahmen im Ausbildungsbereich.

Gemäss dem neuen Verfassungsartikel 117b müssen Bund und Kantone unter anderem sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Ausserdem soll der Bund die Arbeitsbedingungen verbindlich regeln. Die Initiative wird in zwei Etappen umgesetzt.

Erste Etappe

Die erste Etappe umfasst eine Ausbildungsoffensive für die Pflegeausbildungen auf Tertiärstufe und die direkte Abrechnung von bestimmten Pflegeleistungen zulasten der OKP. Die Ausbildungsoffensive besteht aus drei Elementen:

Insgesamt soll die Ausbildung gemäss Bundesgesetz während acht Jahren durch Bund und Kantone mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden. Der Bund beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Kosten der Kantone. Mit 8 Millionen Franken für vier Jahre soll der Bund zudem Projekte unterstützen, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität dienen.

Das eidgenössische Parlament hat das Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege im Dezember 2022 verabschiedet. Am 22. November 2023 wurde die Vernehmlassung für das Verordnungsrecht abgeschlossen. H+ hat sich hierzu geäussert und insbesondere gefordert, dass die zusätzlichen praktischen Ausbildungsleistungen der Spitäler adäquat vergütet werden. Die nötigen Rechtsgrundlagen wurden in den Kantonen geschaffen und Projektstrukturen gebildet, um die Ausbildungsoffensive umzusetzen und die Bundessubventionen beantragen zu können. H+ hat in der Vernehmlassung darauf hingewiesen, dass die Regelungen in den Kantonen vergleichbar sein müssen und die Gelder mit minimalem bürokratischen Aufwand gesprochen werden müssen, um den Erfolg der Initiative nicht zu gefährden. 

Diese Liste gibt einen Überblick zum Stand der Umsetzung in den Kantonen und zu den bereits umgesetzten Massnahmen im Bereich der Ausbildung.

Zweite Etappe

Im Januar 2023 hat der Bundesrat erste Vorschläge zum Inhalt der zweiten Etappe verabschiedet. Die vorgeschlagenen Massnahmen zielen insbesondere darauf ab, die Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung in der Pflege zu verbessern. Am 8. Mai 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie zur Revision des Gesundheitsberufegesetzes eröffnet. H+ hat die Vorschläge als unausgegoren kritisiert. H+ beteiligt sich an der Vernehmlassung und bereitet eine Stellungnahme und eine vorgängige Mitgliederbefragung vor. Unter H+ Die Spitäler der Schweiz: Berufsbildung und Bildungspolitik sind am Ende des Registers «Umfassendes bildungspolitisches Engagement» die aktualisierten Geschäfte, so auch der 1. und 2. Etappe aufgeführt.

Unabhängig vom geplanten Bundesgesetz haben einige Kantone und Betriebe bereits Massnahmen zur Entlastung des Personals ergriffen oder planen solche. Hier geht es zur entsprechenden Übersicht.

Beitragsbild: Canva.com

   

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