Bereits heute sind Qualität und Sicherheit der Transplantationen in der Schweiz auf hohem Niveau. Es gelten strenge Anforderungen und alle Schritte von der Spende bis zur Transplantation von Organen, Geweben oder Zellen müssen dokumentiert werden.
Bisher hat jedoch eine Meldepflicht für schwerwiegende Zwischenfälle und schwerwiegende unerwünschte Reaktionen gefehlt. Diese Meldepflicht soll nun eingeführt werden. Dies schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft zur Änderung des Transplantationsgesetzes zuhanden des Parlaments vor.
Dazu will der Bundesrat ein Vigilanzsystem aufbauen, wie es auch in anderen Bereichen besteht, etwa bei Arzneimitteln oder Medizinprodukten. Damit kann die Qualität der Organe, Gewebe und Zellen besser überwacht und das Risiko einer Übertragung von Krankheiten gesenkt werden. Vorgesehen sind ein neues elektronisches System, in dem die Meldungen aus den Bereichen Organe, Gewebe und Blut-Stammzellen zentral erfasst und bearbeitet werden, sowie Vigilanzstellen, um die Meldungen aufzuarbeiten.
Im Bereich Transplantation werden verschiedene elektronische Systeme betrieben, wie das System zur Zuteilung von Organen, das Blut-Stammzellenregister oder die Lebendspende-Nachsorgeregister. Mit der Revision des Transplantationsgesetzes sollen diese Systeme, die besonders schützenswerte Personendaten enthalten, neu im Gesetz verankert werden. Damit wird die Rechtssicherheit und Transparenz erhöht.
Darüber hinaus sollen die Verfahren für Gesuchsteller:innen vereinfacht werden.
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