
Seit dem 1. Juli 2022 können Psychotherapeut:innen und deren Organisationen auf ärztliche Anordnung zulasten der OKP abrechnen.
Die drei Psy-Berufsverbände Föderation Schweizer Psycholog:innen (FSP), der Schweizerische Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP) und die Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) verhandeln zusammen mit H+ und dem Verband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss einen Tarifstrukturvertrag für die ambulanten Leistungen der psychologischen Psychotherapie, die erstmals in einer gesamtschweizerisch gültigen Tarifstruktur für alle Versicherer und Leistungserbringer abgebildet werden.
Die Leistungserbringerverbände und der Versichererverband haben gemeinsam eine Tarifstruktur erarbeitet; diese liegt nun im Entwurf vor. Differenzen bestehen noch beim Monitoring-Konzept, das die Tarifpartner nach Art. 47c des KVG einzusetzen haben und dem eine wichtige Bedeutung zukommt. Darin zeigen die Tarifpartner auf, wie sie die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung der Kosten- und Mengenentwicklung sicherstellen wollen.
Im gemeinsamen Bestreben, die Prüfung durch das BAG zu beschleunigen, sind die Tarifpartner einen Schritt aufeinander zugegangen und haben sich auf eine pragmatische Lösung geeinigt: Die bestehenden Tarifstruktur-Unterlagen werden dem BAG zur Vorprüfung eingereicht, um die darin enthaltenen Erwartungen und Erkenntnisse in das Gesamt-Tarifwerk einarbeiten zu können. Parallel dazu wird das Monitoring-Konzept erarbeitet.
Ist die Vorprüfung der gesamten Unterlagen inklusive der gemeinsamen Überwachung der Kosten- und Mengenentwicklung durch das BAG erfolgreich, kann die Eingabe beim Bundesrat und die offizielle Genehmigung erfolgen. Die Verhandlungen über die Tarifhöhe folgen anschliessend.
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