structure tarifaire psychothérapie
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5. Juni 2025

Ambulante Leistungen der psychologischen Psychotherapie

Psychologische Psychotherapie: Tarifstruktur nimmt Form an

Die drei Psy-Berufsverbände FSP, SBAP, ASP und H+ sowie ihr Tarifpartner prio.swiss gehen einen nächsten Schritt in Richtung definitive Tariflösung. Nach jahrelangen Verhandlungen konnten Anfang Juni 2025 die Tarifstruktur-Unterlagen beim BAG zur Vorprüfung eingereicht werden. Bezüglich der Überwachung der Kosten- und Mengenentwicklung sind sie gewillt, eine gemeinsame und partnerschaftliche Lösung zu finden.

Seit dem 1. Juli 2022 können Psychotherapeut:innen und deren Organisationen auf ärztliche Anordnung zulasten der OKP abrechnen.

Die drei Psy-Berufsverbände Föderation Schweizer Psycholog:innen (FSP), der Schweizerische Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP) und die Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) verhandeln zusammen mit H+ und dem Verband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss einen Tarifstrukturvertrag für die ambulanten Leistungen der psychologischen Psychotherapie, die erstmals in einer gesamtschweizerisch gültigen Tarifstruktur für alle Versicherer und Leistungserbringer abgebildet werden.

Differenzen bestehen noch beim Monitoring-Konzept, das die Tarifpartner nach Art. 47c KVG einzusetzen haben und dem eine wichtige Bedeutung zukommt.

Die Leistungserbringerverbände und der Versichererverband haben gemeinsam eine Tarifstruktur erarbeitet; diese liegt nun im Entwurf vor. Differenzen bestehen noch beim Monitoring-Konzept, das die Tarifpartner nach Art. 47c des KVG einzusetzen haben und dem eine wichtige Bedeutung zukommt. Darin zeigen die Tarifpartner auf, wie sie die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung der Kosten- und Mengenentwicklung sicherstellen wollen.

Pragmatische Lösung

Im gemeinsamen Bestreben, die Prüfung durch das BAG zu beschleunigen, sind die Tarifpartner einen Schritt aufeinander zugegangen und haben sich auf eine pragmatische Lösung geeinigt: Die bestehenden Tarifstruktur-Unterlagen werden dem BAG zur Vorprüfung eingereicht, um die darin enthaltenen Erwartungen und Erkenntnisse in das Gesamt-Tarifwerk einarbeiten zu können. Parallel dazu wird das Monitoring-Konzept erarbeitet.

Ist die Vorprüfung der gesamten Unterlagen inklusive der gemeinsamen Überwachung der Kosten- und Mengenentwicklung durch das BAG erfolgreich, kann die Eingabe beim Bundesrat und die offizielle Genehmigung erfolgen. Die Verhandlungen über die Tarifhöhe folgen anschliessend.

Beitragsbild: Canva

   

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