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8. September 2022

H+ Die Spitäler der Schweiz

Qualitätsvertrag

Spitalwelt wartet auf grünes Licht vom Bundesrat

Die Spitäler und Kliniken stehen in den Startlöchern, um den Qualitätsvertrag umzusetzen, den sie zusammen mit den Krankenversicherern im Mai 2022 beim Bundesrat eingereicht haben. Sie warten nun gespannt auf grünes Licht aus Bundesbern.

Um die vom Bund festgelegten Bedingungen im Qualitätsbereich zu erfüllen, hat H+ Die Spitäler der Schweiz dem Bundesrat am 6. Mai 2022 zusammen mit curafutura und santésuisse einen Qualitätsvertrag eingereicht, der zusammen mit der Medizinaltarif-Kommission UVG erarbeitet wurde – ein Meilenstein für die Qualität und Sicherheit der Patienten in Spitälern und Kliniken. Nun wartet die Spitalwelt gespannt auf grünes Licht seitens des Bundesrats für die Umsetzung des Vertrags.

Vertrag gemäss KVG Art. 58a

Die «KVG-Revision zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» fordert im neuen Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge).

Die Verträge sind für die gesamte Branche gültig und regeln: Qualitätsmessungen, Massnahmen zur Qualitätsentwicklung, Zusammenarbeit der Vertragspartner zur Festlegung der Verbesserungsmassnahmen, Überprüfung der Einhaltung der Verbesserungsmassnahmen, Veröffentlichung der Qualitätsmessungen und Verbesserungsmassnahmen, Sanktionen bei Vertragsverletzungen und die jährliche Berichterstattung an den Bundesrat und die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK).

www.hplus.ch/de/qualitaet/qualitaetsvertrag

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren

Die Spitäler und Kliniken stehen geschlossen hinter dem Qualitätsvertrag. Die Umsetzungsvorbereitungen für den Vertrag und das nationale Qualitätskonzept laufen auf Hochtouren. An einer nationalen H+ Mitgliederveranstaltung vom 31. August 2022 wurde der Stand der Vorbereitungen den Spitälern und Kliniken präsentiert. Der Qualitätsvertrag tritt ab dem Zeitpunkt der Genehmigung durch den Bundesrat unbefristet in Kraft.

Falls der Bundesrat den Vertrag nicht genehmigt, lehnt er nicht nur einen zukunftsorientierten, von 82 Prozent der Schweizer Spitäler getragenen Qualitätsvertrag ab, sondern stellt auch die Arbeiten der Vertragspartner in Frage. Die Verhandlungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern dauerten drei Jahre und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) war während dieser Zeit regelmässig eingebunden.

Die ersten vier Bereiche im Jahr 2023

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags werden die Spitäler und Kliniken verpflichtet, Qualitätselemente umzusetzen, mit denen sie die Qualität verbindlich, nachweislich und transparent im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (PDCA-Zyklus) entwickeln. H+ koordiniert bereits heute Arbeiten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für Qualitätsverbesserungsmassnahmen. Im Konzept zur Qualitätsentwicklung hat H+ acht Themenbereiche festgelegt, wovon für vier 2023 die Einführung vorgesehen ist:

  • Qualitäts- und Sicherheitskultur
  • Infektionsprävention und Spitalhygiene
  • behandlungsbegleitende Qualität und Prävention
  • Suizidprävention

Unter anderen haben bislang die Stiftung Patientensicherheit Schweiz, Swissnoso sowie einzelne Spitäler und Kliniken ihre Qualitätsverbesserungsprogramme eingereicht. Erste davon hat eine H+ Fachkommission bereits fachlich anerkannt.

Beitragsbild: Fauxels auf Pexels

   

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