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25. Mai 2022

Bericht des Bundesrates

Spitalfinanzierung und freie Spitalwahl: Fortschritte, aber auch Verbesserungspotenzial

Die Massnahmen zur Optimierung der Spitalfinanzierung und der freien Spitalwahl zeigen Wirkung, aber es besteht noch weiteres Verbesserungspotenzial. Zu diesem Schluss kommt ein Bundesratsbericht.

Eine 2019 veröffentlichte Evaluation wies Lücken bei der Umsetzung der Spitalfinanzierung aus. Der nun vom Bundesrat verabschiedete Bericht legt dar, welche Massnahmen zur Verbesserung der Umsetzung des Gesetzes getroffen worden sind und wie Hürden, welche die freie Spitalwahl beeinträchtigen, beseitigt werden können.

Spitalplanung: Kantonsbezogenheit überwinden

Der Bericht hebt hervor, dass die Massnahmen bei der Spitalfinanzierung in die gewünschte Richtung wirken, auch wenn noch Verbesserungspotenzial besteht. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen hat sich verstärkt, könnte aber noch weiter ausgebaut werden. Der Bericht empfiehlt, die bestehende Kantonsbezogenheit der Spitalplanung zu überwinden und einen stärker regionalen Ansatz über die Kantonsgrenzen hinweg zu verfolgen.

Auch die bereits getroffenen Massnahmen zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit und Qualität haben Wirkung gezeigt. Bund und Kantone sind ihrer Verpflichtung, schweizweite Betriebsvergleiche zu den Kosten zu veröffentlichen, nachgekommen, auch wenn es noch an präziseren Regelungen fehlt, damit die Tarifermittlung einheitlich erfolgen kann. In Bezug auf die Qualität wurden gute Grundlagen geschaffen, insbesondere für die Entwicklung einheitlicher Qualitätsindikatoren für die gesamte Schweiz. Der Bericht fordert die Kantone und Versicherer auf, die bestehenden Qualitätsvorschriften stärker zu kontrollieren.

Freie Spitalwahl: Wettbewerbshemmnis mit KVG-Änderung angehen

Seit der Einführung der freien Spitalwahl haben die Versicherten bei einer Behandlung in einem anderen Kanton Anspruch auf die gleiche Kostenübernahme wie bei einer vergleichbaren Behandlung in ihrem Wohnkanton. Die Kantone definieren zu diesem Zweck sogenannte Referenztarife. Die 2019 veröffentlichte Evaluation hat jedoch gezeigt, dass einige Kantone unattraktive Referenztarife festsetzen, die sich am tiefsten Tarif eines auf der kantonalen Liste aufgeführten Spitals orientieren. Diese Praxis erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem ausserkantonalen Spitalaufenthalt zusätzliche Kosten entstehen. Es handelt sich um ein Wettbewerbshemmnis, das weder zur Qualität der Behandlung noch zur Kostensenkung beiträgt.

Dieses Problem soll gemäss Bericht mit einer Änderung des KVG behoben werden. Der Referenztarif soll sich nach dem höchsten Tarif für eine vergleichbare stationäre Behandlung in einem Listenspital des Wohnkantons richten. Entscheiden sich Versicherte für ein ausserkantonales Spital, das günstiger ist als das teuerste Spital im Wohnkanton, sinken die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

   

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