Die Kostenbremse-Initiative hätte eine starre Koppelung der Gesundheitsausgaben an die Wirtschaftsentwicklung zur Folge gehabt, was insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit zu unvermeidlichen Einschnitten in die medizinische Versorgung geführt hätte. «Eine solche Massnahme hätte gerade in Krisenzeiten, wie wir sie etwa während der Pandemie erlebten, gravierende Auswirkungen auf die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung», erklärt H+ Direktorin Anne-Geneviève Bütikofer.
Ein gesellschaftlich so zentrales Gut wie Gesundheit darf nicht nur unter dem Gesichtspunkt von Kosten und Sparen betrachtet werden, wie dies in der politischen Debatte leider schon seit Jahren der Fall ist.
Anne-Geneviève Bütikofer, H+ Direktorin
Die Kostenbremse hätte auch den Weg zu einer Zweiklassenmedizin geebnet und lange Wartezeiten provoziert. Nicht zuletzt bedeutet die Ablehnung dieser Initiative auch, dass die bürokratischen Lasten für die Spitäler und das medizinische Personal nicht noch weiter steigen.
Stattdessen können sich die Fachkräfte weiterhin auf die bestmögliche Behandlung und Betreuung der Patient:innen konzentrieren, unabhängig davon wie diese versichert sind.
Das deutliche Nein zur Kostenbremse ist ein wichtiges Signal: Die Schweizer Bevölkerung will weiterhin ein leistungsfähiges Gesundheitswesen. «Ein gesellschaftlich so zentrales Gut wie Gesundheit darf nicht nur unter dem Gesichtspunkt von Kosten und Sparen betrachtet werden, wie dies in der politischen Debatte leider seit Jahren der Fall ist», so Anne-Geneviève Bütikofer.
Die Spitäler und Kliniken der Schweiz bleiben weiterhin dem Ziel verpflichtet, das Gesundheitssystem kontinuierlich zu verbessern und auf die wahren Bedürfnisse der Patient:innen auszurichten.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative ist H+ grundsätzlich einverstanden. Einen Punkt sieht H+ jedoch kritisch: Die subsidiäre Eingriffsmöglichkeit des Bundesrats in die stationären Tarifstrukturen (Art. 49 Abs. 2bis n-KVG). Der Bundesrat kann davon Gebrauch machen, wenn die Tarifstruktur nicht mehr sachgerecht ist und die Tarifpartner sich nicht auf eine Revision einigen können. Trotz dieser subsidiären Kompetenz bleibt die Tarifautonomie weiterhin bestehen.
H+ geht aufgrund der funktionierenden Tarifpartnerschaft bei SwissDRG und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der stationären Tarifstruktur davon aus, dass der Bundesrat kaum von seiner Eingriffsmöglichkeit gemäss Art. 49 Abs. 2bis wird Gebrauch machen müssen. Auch wenn H+ mit der subsidiären Kompetenz des Bundesrates bei den stationären Tarifstrukturen nicht einverstanden ist, steht ausser Diskussion, dass der Verband gegen den indirekten Gegenvorschlag das Referendum ergreift.
H+ anerkennt, dass die Prämienbelastung für viele Haushalte eine kritische Grenze erreicht hat, was sich ebenfalls in den Abstimmungsresultaten zeigt. «Die Spitäler und Kliniken sind bereit, ihren Beitrag gegen das Kostenwachstum zu leisten: Durch die verstärkte Ambulantisierung, eine Optimierung der Prozesse und Investitionen in die Digitalisierung», macht Anne-Geneviève Bütikofer deutlich.
Nötig sind dazu aber die richtigen Anreize: Kostendeckende Tarife, die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) sowie die Einführung eines kohärenten ambulanten Tarifsystems bestehend aus ambulanten Pauschalen und TARDOC.
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