Die letzten Massnahmen in der COVID-19-Verordnung besondere Lage sind per 1. April 2022 aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen und die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr zur normalen Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis zum 22. April 2022 in Konsultation geht.
Eine aktuelle SRF-Umfrage hat ergeben, dass die grossen Deutschschweizer Spitäler weiterhin die Maskentragpflicht beibehalten werden – zum Schutz der Patient:innen und des Personals. H+ geht davon aus, dass die Maskentragpflicht in den meisten Spitälern noch aufrechterhalten wird. Denn es gibt momentan aufgrund von COVID-19 viele Ausfälle von Personal. Auch wenn die Personalausfälle regional unterschiedlich sind, so führen sie dazu, dass planbare Eingriffe wiederum verschoben werden müssen.
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