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19. Januar 2022

COVID-19

Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar

Der Bundesrat verlängert angesichts der angespannten Lage in den Spitälern die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

Die Homeoffice-Pflicht gilt neu bis Ende Februar 2022, ebenso die Kontaktquarantäne. Die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen sowie die Einschränkung privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März 2022; der Bundesrat überprüft aber laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt. Ausserdem verkürzt er per Ende Januar die Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate auf 270 Tage.

   

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