Der Qualitätsvertrag fördert und institutionalisiert insbesondere den Best-Practice Austausch unter den Stakeholdern. Die Anerkennung von Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM) erhöht die Sichtbarkeit dieser Programme im Gesundheitswesen, was die Behandlungsqualität und Patientensicherheit fördert.
Leistungserbringer, die bereits umgesetzte QVM anerkennen lassen, profitieren doppelt. Einerseits wird die Qualität ihrer Leistungen anerkannt und andererseits reduziert dies den Aufwand zur Umsetzung des Qualitätsvertrags. Eine Win-Win-Win Situation – für die Patient:innen, Leistungserbringer und Kostenträger.
Neben bestehenden Anforderungen wie dem ANQ-Messplan und dem Qualitätsmanagementsystem, sind Leistungserbringer aber auch mit zusätzlichem Aufwand konfrontiert. Denn nicht nur die Einführung, sondern auch die Aufrechterhaltung der QVM sowie der Audits sind mit Kosten verbunden. Entsprechend wichtig ist es, dass eine gute Lösung für die Finanzierung gefunden werden kann.
Die Auswahl der QVM muss in jedem Handlungsfeld gross genug sein, um die Diversität der Leistungserbringer ausreichend abzubilden. Hier sind in erster Linie die Leistungserbringer, aber auch deren Verbände gefordert, effektive und effiziente QVM zur Anerkennung einzureichen. Vor der Verschriftlichung und Einreichung einer QVM ist die Absprache mit H+ sehr hilfreich. So können Fragen zur Abstraktionsebene, Skalierbarkeit, Übertragbarkeit auf verschiedene Settings sowie Gewährleistung der zentralen Merkmale einer QVM geklärt werden. Dies ermöglicht es den Antragsstellenden, die QVM mit wenig Aufwand anerkennen zu lassen. Des Weiteren ist die Fortführung der lösungsorientierten Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern, Versicherern und Regulatoren ebenfalls wesentlich, um auch in Zukunft wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche QVM zu entwickeln.
Der Qualitätsvertrag ist ein Erfolg – trotz der genannten Herausforderungen. Er ist ein Positivbeispiel wie Leistungserbringer, Versicherer und Regulatoren zum Wohl der Patient:innen zusammenarbeiten können.
Inwiefern der Qualitätsvertrag im klinischen Alltag Nutzen stiftet, bestimmen wir Leistungserbringer massgeblich mit. Entsprechend sollten wir diese Chance nutzen – in unseren jeweiligen Kliniken und im Austausch untereinander.
Qualitätsvertrag: Spitäler, Kliniken und Krankenversicherer verbessern gemeinsam Qualität im Gesundheitswesen
H+, santésuisse und curafutura haben am 22. Januar 2024 den überarbeiteten Qualitätsvertrag für Spitäler und Kliniken gemeinsam beim Bundesrat eingereicht. Der erste Vertrag dieser Art sollte nun vom Bundesrat genehmigt werden. Das ist ein wichtiger Schritt für die Qualitätsentwicklung und Patientensicherheit in Spitälern und Kliniken sowie ein Beleg für die gute Zusammenarbeit von Spitälern und Kliniken mit den Krankenversicherern.
Fokus auf Qualität in strategischen Handlungsfeldern
Die Vertragspartner haben den Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG entlang der Handlungsfelder der Vierjahresziele des Bundesrats zur Qualitätsentwicklung strukturiert: Qualitätskultur, Patientensicherheit, evidenzbasierte Entscheidungsfindung sowie Patientenzentriertheit. In diesen Handlungsfeldern müssen alle Spitäler und Kliniken anerkannte Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM) einführen und umsetzen. Ein zentrales Element ist die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung dieser Prozesse. Spitäler und Kliniken können bereits umgesetzte Qualitätsmassnahmen anerkennen lassen, so dass auf bewährten Aktivitäten aufgebaut werden kann.
Beitragsbild: zvg Klinik Oberwaid: Privatklinik mit Leistungsaufträgen für Psychiatrie und Rehabilitation in den Fachbereichen Psychosomatik, Orthopädie und Kardiologie.