Zu den vorgesehenen Massnahmen gehören automatische Meldesysteme zwischen verschiedenen Akteuren, ein Konzept für Identifikatoren der Gesundheitsregister, aber auch die Ausgestaltung einer Fachgruppe von Bund, Kantonen und Verbänden zur Führung und Steuerung eines gemeinsamen gesamtheitlichen Datenmanagements. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Bericht zur Kenntnis genommen und die betroffenen Departemente beauftragt, bis Juli 2022 über das weitere Vorgehen Bericht zu erstatten. Der Bericht listet u. a. fünf konkrete Massnahmen auf, mit denen der Umgang mit Daten im Gesundheitsbereich nachhaltig verbessert werden soll.
Als erste Massnahme wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, zusammen mit dem Koordinierten Sanitätsdienst (KSD) die Anforderungen zum Aufbau eines nationalen Registers der Gesundheitseinrichtungen im Spitalbereich zu erarbeiten. Die Kantone sollen dabei einbezogen werden.
Als zweite Massnahmen wird das EDI beauftragt, gemeinsam mit dem KSD und der Bundeskanzlei (BK) ein Konzept für Identifikatoren der Gesundheitsregister zu erarbeiten. Damit soll eine Grundlage geschaffen werden, um die Akteure im Gesundheitswesen vollständig und eindeutig zu identifizieren. Dazu sollen die organisatorischen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Weiter wird der KSD beauftragt, zusammen mit dem EDI, der BK und unter Einbezug der Kantone Konzepte zu prüfen, wie Prozesse für Datenmeldungen an die Behörden an einen Ort erfolgen können. Auch soll geprüft werden, mit welcher Technologie der Aufwand für die Akteure zur Datenübermittelung minimiert werden kann.
Zudem wird das EDI beauftragt, zusammen mit dem KSD und dem Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Datenauswertungen weiterzuentwickeln. Im Bundesamt für Statistik besteht bereits ein Kompetenzzentrum für Datenwissenschaften. Im Hinblick auf weitere Krisen soll dieses so ausgestaltet werden, dass eine gemeinsam nutzbare Datenanalyse-Infrastruktur zur Verfügung steht und der Daten- und Wissensaustausch etabliert sind. Damit sollen die Lageanalyse und -beurteilung intensiviert werden.
Als fünfte Massnahme wird das EDI beauftragt, zusammen mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) eine Fachgruppe für ein gesamtheitliches Datenmanagement im Gesundheitswesen zu konzipieren, in der zur Beschleunigung der Digitalisierung bereits bestehende Gremien integriert oder aufgelöst werden.
Beitragsbild: Chamot