Zwei Anliegen der Pflegeinitiative, nämlich genügend diplomierte Pflegefachpersonen auszubilden und diesen zu erlauben gewisse Leistungen direkt mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen, hatte das Parlament in seinem Gegenvorschlag zur Initiative bereits aufgenommen. Da es sich um einen breit abgestützten Kompromiss des Parlaments handelt, will der Bundesrat die ausgearbeiteten Vorschläge wiederaufnehmen. Der indirekte Gegenvorschlag sah unter anderem Unterstützungsbeiträge an Institutionen für ihre Arbeit in der praktischen Ausbildung diplomierter Pflegefachkräfte vor. Zudem sollten Fachhochschulen und höhere Fachschulen Zuschüsse erhalten, wenn sie die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen. Studierende wiederum, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, sollten bei Bedarf finanziell unterstützt werden. Insgesamt sollte die Aus- und Weiterbildung gemäss Gegenvorschlag während acht Jahren durch Bund und Kantone mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden.
Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, den bestehenden Gesetzesentwurf wiederaufzunehmen und eine Botschaft auszuarbeiten. Auf eine Vernehmlassung wird verzichtet, da der Inhalt des Gegenvorschlags bereits eine Vernehmlassung durchlaufen hat. Das Parlament soll rasch mit der Beratung des Gesetzesentwurfs beginnen können.
Mit diesem Vorgehen will der Bundesrat die Ausbildungsoffensive im Pflegebereich möglichst rasch umsetzen. Der Bedarf an mehr diplomierten Pflegefachpersonen ist unbestritten. Der Anteil älterer Personen an der Gesamtbevölkerung wird stetig zunehmen, und damit auch der Bedarf an professionelle Pflege und Unterstützung. Bereits heute haben Spitäler und Pflegeeinrichtungen Mühe, genügend Pflegefachpersonen zu finden. Der Anteil des Pflegefachpersonals mit ausländischem Abschluss beträgt heute in den Spitälern und Pflegeheimen im Durchschnitt rund 30 Prozent. Mit einer raschen Umsetzung des Gegenvorschlags können die Massnahmen zur Behebung des Mangels an Pflegefachpersonen, wie sie in der Initiative gefordert werden, erfüllt werden.
Die Umsetzung der weiteren Punkte der Initiative wird mehr Zeit beanspruchen. Dazu gehören unter anderem die Forderungen nach anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Abgeltung der Pflegeleistungen. Diese Themen liegen heute hauptsächlich in der Zuständigkeit der Kantone, Betriebe und Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) bzw. der Finanzierer und Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Der Bundesrat hat das BAG beauftragt, gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und dem Bundesamt für Justiz (BJ) die Zuständigkeiten für das weitere Vorgehen zu klären.
Beitragsbild: Peter Schäublin – SBK/ASI Bern