Aktuelles
Competence Readtime1 min
2. Juni 2022

Zwei angenommene Motionen

Parlament will Versorgung bei seltenen Krankheiten verbessern

Der Nationalrat hat als Zweitrat eine Motion angenommen, die eine nachhaltige Finanzierung von Projekten des Nationalen Konzepts Seltene Krankheiten (NKSK) fordert.

In der Schweiz leiden über 500 000 Menschen an einer seltenen Krankheit. Eine Krankheit gilt als selten, wenn sie höchstens 5 von 10 000 Menschen betrifft und lebensbedrohlich oder chronisch einschränkend ist.

Betroffene von seltenen Krankheiten erhalten seit Sommer 2020 in anerkannten und speziellen Diagnosezentren in Zürich, Basel, Bern, St.Gallen, Lausanne und Genf schnellere Hilfe und raschere Diagnosen. Hinzugekommen sind seither vier Referenzzentren mit angeschlossenen Netzwerken.

Lücken schliessen

Mit der in der Sommersession 2022 vom Nationalrat angenommenen Motion der ständerätlichen Gesundheitskommission (SGK-S) (21.3978) wird der Bundesrat nun beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Umsetzung der Massnahmen des Nationalen Konzepts Seltene Krankheiten (NKSK) nachhaltig zu sichern. Bei der Ausarbeitung der Vorlage soll sich der Bundesrat mit den Kantonen abstimmen.

Mehr Geld für Patientenorganisation

Die grosse Kammer hiess zudem eine Motion ihrer Gesundheitskommission (SGK-N) (22.3379) entgegen dem Willen des Bundesrates gut. Dieser soll beauftragt werden, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Aufgaben, welche der Dachverband der Patientenorganisationen für seltene Krankheiten (ProRaris) für das Gesundheitswesen und bei der Umsetzung des NKSK erbringt, mittels Leistungsverträgen finanziell nachhaltig zu sichern. Diese Motion geht in den Ständerat.

H+ empfahl beide Motionen zur Annahme.

Beitragsbild: Fünf bis acht Prozent der Schweizer Bevölkerung sind von einer seltenen Krankheit betroffen (Béatrice Devènes, Parlamentsdienste, 3003 Bern).

   

Bleiben Sie informiert über aktuelle Themen mit unserem monatlichen Newsletter